Fast 50% der Fernwärme aus der Verbrennung von Altholz und Müll – auch CO2-Abscheidung macht das nicht klimaneutral.

Fast die Hälfte der Fernwärme-Energie soll ab 2035 aus der Verbrennung von Müll und Altholz (Biomasse) gewonnen werden. Die MVV bezeichnet diesen Anteil als „Abwärme“, weil die Heizkraftwerke eigentlich primär zur Abfall-Entsorgung da sind, und außerdem auch noch Strom erzeugen. Ein geringer Anteil der Energie (aber ein großer Teil der verfügbaren Leistung) soll außerdem aus der Verbrennung von „Biomethan“ kommen, bei dem es sich in Wirklichkeit um Erdgas handelt, das aufgrund einer woanders geplanten Einspeisung von Biomethan ins Gasnetz „bilanziell“ zu Biomethan umetikettiert wird.

Altholz und Müll sind nicht wirklich klimaneutral. Deren hoher Anteil an der Wärme bewirkt Abhängigkeit

Auf den ersten Blick sind das zwar großenteils nicht-fossile Brennstoffe. Wirklich klimaneutral ist diese Verbrennung allerdings nicht, weil Hausmüll Kunststoffe enthält, aus denen bei der Verbrennung fossiles CO2 entsteht, und weil bei der Verbrennung von Holz CO2 frei wird, das nur sehr langfristig von nachwachsenden Bäumen wieder aufgenommen wird. Deshalb sollte von diesen Abfällen eigentlich so viel wie möglich stofflich wiederverwertet werden.

Solange die Verbrennung trotzdem (aus welchen Gründen auch immer) als unvermeidlich gilt, spricht erstmal nichts dagegen, die dabei entstehende Wärme energetisch zu nutzen. Wenn diese Wärme aber mit einem Anteil von 50% zum Standbein der Fernwärmeerzeugung wird, entsteht eine Abhängigkeit von den derzeitigen Mengen an Müll und Altholz, die die eigentlich prioritäre Vermeidung und stoffliche Wiederverwertung von Kunststoffen und Altholz behindert, oder am Ende dazu führt, dass zum Erhalt des für die Fernwärme nötigen Heizwerts, Müll und Altholz aus größeren Entfernungen per LKW herantransportiert werden muss.

Müllverbrennung in Baden-Württemberg

Mannheim ist unter den Städten von Baden-Württemberg die mit der größten Menge an verbranntem Müll und gleichzeitig auch die mit der größten Menge an unsortiertem Rest- und Sperrmüll pro Einwohner*in. Auch wenn der in Mannheim verbrannte Müll nicht ausschließlich aus Mannheim kommt, ist zu befürchten, dass diese „Koinzidenz“ kein reiner Zufall ist.

Rest- und Sperrmüll pro Einwohner in Baden-Württemberg

(BE)CCUS macht die Verbrennung nicht klimaneutral, geschweige denn „klimapositiv“

Die geplante Abscheidung und Entsorgung oder industrielle Weiterverwendung des CO2 (BECCUS= Bioenergy Carbon Capture, Utilization and Storage) macht die Müll- und Altholzverbrennung nicht klimaneutral. Und auch dann, wenn dabei biogenes CO2 mit entsorgt wird, wird sie nicht „klimapositiv“, zumindest dann, wenn die MVV dabei ihr geplantes Finanzierungmodell anwendet. Schon das technische Verfahren erzeugt mehr Probleme als es löst. Das CO2 wird damit nur zu 90% abgeschieden, der Prozess verbraucht viel Energie. Der Transport des CO2 (vorläufig verflüssigt per Zug und Schiff) ist ebenfalls energieintensiv. Die Kapazität der potenziellen Endlagerstätten ist endlich, und die mit der Einlagerung verbundenen ökologischen Risiken sind nicht alle geklärt.

Wenn das CO2, anstatt unterirdisch gespeichert zu werden, an andere industrielle Nutzer weitergeleitet wird, ist unsicher, wie lange es in deren Produkten überhaupt gebunden bleibt. Falls es (wie angedacht) Abnehmer in der Getränkeindustrie gibt, wäre das CO2 spätestens nach dem Öffnen der Getränkeflaschen doch in der Atmosphäre.

Der große Aufwand bewirkt auch, dass das Verfahren sehr teuer ist. Für die Finanzierung fordert die MVV von der Politik die Schaffung eines Markts für „Negativemissionen“. Auf diesem Markt will sie für das abgeschiedene CO2 (zumindest für den biogenen Anteil) Zertifikate verkaufen, die die Käufer berechtigen würden, eine gleichgroße Menge an CO2 zusätzlich zu emittieren. Nach sehr kurzer Zeit wäre dann genauso viel CO2 in der Atmosphäre wie dort auch wäre, wenn es das BECCUS gar nicht gäbe. Die „klimapositive“ Wirkung wäre nur von sehr kurzer Dauer.

Da auch mit dem Verkauf solcher Zertifikate die hohen Kosten des CCS bis auf weiteres nicht zu decken wären, hofft die MVV, dass sie den Fehlbetrag auf Grundlage eines sogenannten Differenzvertrags vorläufig vom Staat erstattet bekommt. Falls dieser Wunsch erfüllt werden sollte, würde Geld aus Steuermitteln oder aus dem „Klima- und Transformationsfonds“ verschwendet, das dann woanders für die Förderung tatsächlicher CO2-Vermeidung fehlt.

Der Plan mag vielleicht eine gute Geschäftsidee sein, wenn die Politik mitspielt. Klimapolitisch ist er eher kontraproduktiv.

Unsere Forderungen zur Müll- und Altholzverbrennung:

  • Die Abhängigkeit von der Müll- und Altholzverbrennung muss verringert werden, indem die Kapazität der anderen Wärmequellen ausgebaut wird.
  • Priorität bei der Entsorgung von Müll- und Altholz müssen die Vermeidung und stoffliche Wiederverwertung haben. Dazu muss die Mülltrennung und Müllsortierung verbessert werden.
  • Soweit Bio-Müll energetisch verwertet wird, sollte daraus Bio-Methan gemacht werden.
  • Verbrannt werden dürfen nur noch unvermeidlicher Restmüll und kontaminiertes Altholz.
  • Überregionale Mülltransporte zur Verbrennung sind zu vermeiden.
  • BECCUS ist teures, klimapolitisch unnützes Greenwashing. Die MVV sollte dieses Projekt einstellen.

Biomethan und Wasserstoff: Der Traum vom grünen Gas

Die Besicherungsheizwerke und der Nachheizer für die Flusswärmepumpen sollen ab 2030 „bilanziell“ mit Bio-Methan betrieben werden und in Zukunft mit grünem (d.h. aus Elektrolyse gewonnenem) Wasserstoff. Auch da sind Nachhaltigkeit und Klimaneutralität zweifelhaft. Das Bio-Methan, das aus MVV-eigenen Biogas-Anlagen kommen soll, wird zum großen Teil aus Energie-Mais erzeugt, und nur zu einem entsprechend geringen Anteil aus landwirtschaftlichen Reststoffen. Der Energie-Mais wiederum stammt aus ökologisch fragwürdigen Monokulturen und belegt landwirtschaftliche Nutzflächen, die eigentlich vorrangig für die Produktion von Nahrungsmitteln da sein sollten.

Das Biomethan soll ab 2030 am Produktionsort ins Erdgasnetz eingespeist werden. Die o.g. gasgefeuerten Kessel würden weiterhin aus dem Erdgasnetz versorgt, d.h. sie würden physisch immer noch weitgehend fossiles Erdgas verbrennen. Wenn dieses Erdgas zu Biomethan umdeklariert wird, besteht die Gefahr, dass es doppelt (für den Produktionsort oder als Beimischung im Erdgas und am Verbrauchsort) als grünes Gas gezählt wird.

Ökologisch unbedenkliches Biomethan (z.B. aus Biomüll) wird knapp und wahrscheinlich auch entsprechend teuer bleiben, so dass es nicht wirtschaftlich sein wird, es für die Energieerzeugung in großen Mengen zu verheizen. Das gleiche gilt auch für grünen Wasserstoff. Für den Nachheizer wäre die Alternative, schnell die Voraussetzungen für eine Absenkung der Vorlauftemperatur zu schaffen (siehe Info #5). Und die Besicherungsheizwerke bräuchten zumindest keine 200 GWh im Jahr zu liefern, wenn man Wärmespeicher mit ausreichender Kapazität anlegen und andere Wärmequellen mit mehr Leistungsreserven ausstatten würde. Es sollte z. B. möglich sein, in der Schwachlastzeit im Sommer, den (unvermeidlichen!) Restmüll temporär zwischenzulagern, um im Winter bei entsprechend dimensionierter Feuerungsleistung zusätzliche Wärme erzeugen zu können.

Unsere Forderungen zur „Grüngas“-Verbrennung:

  • Die Verbrennung von „grünem“ Gas (Bio-Methan und Wasserstoff) muss und kann weitestgehend eingeschränkt werden
  • Bio-Methan sollte nur aus Bio-Abfällen aus der Landwirtschaft und aus Haushalten und nicht aus Energiepflanzen (Glyphosat-Mais) gewonnen werden.
  • Falls Bio-Methan, das woanders erzeugt wird, „bilanziell“ genutzt wird, muss gesichert sein, dass das es nicht auch am Produktionsort als Grüngas gezählt wird.

für die Abdeckung von Spitzenlast im Winter sollten saisonale Wärmespeicher, Müllspeicherung und Leistungsreserven der Flusswärmepumpen genutzt werden.

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