Fragen und Antworten

Was bleibt von der „ambitionierten“ Klimapolitik übrig?

Geheimhaltung von Emissionsdaten, „Evaluation“ des KSAP und Sparmaßnahmen

Dem Mannheimer Morgen war am 22.04. zu entnehmen, dass die Stadt Mannheim eine seit mehreren Monaten vorliegende Treibhausgasbilanz der Öffentlichkeit vorenthält. Sie soll erst im Juni gemeinsam mit einer „Evaluation“ des Klimaschutzaktionsplans vorgestellt werden. Die ohnehin schon extrem lange Vorlaufzeit (es ist die Bilanz von 2023!) wird damit künstlich um ein weiteres halbes Jahr verlängert. Über die Frage nach dem Grund für die Geheimniskrämerei kann man einstweilen nur spekulieren.

2023 wäre das erste Jahr, in dem man in der Bilanz u.a. auch Auswirkungen des Klimaschutzaktionsplans sehen sollte, mit dem offiziell eine Absenkung der Emissionen vom aktuellen Stand von mehr als 2,5 Mio. Tonnen auf ca. 0,4 Mio. Tonnen CO2 eq (=“Klimaneutralität“) bis 2030 angestrebt wird.

Dieses Ziel war schon seit längerer Zeit nicht mehr wirklich glaubwürdig, weil es die ganze Zeit weder eine gesamthafte konkrete Maßnahmeplanung noch eine transparente Fortschrittsverfolgung gab, und weil die Umsetzung den Ansprüchen nicht gerecht wird. Jetzt droht außerdem das meiste von dem, was gemacht wurde, in der städtischen Finanzkrise dem Rot-stift zum Opfer zu fallen.

Vom kommunalen Klimafonds bleibt in der Haushaltskrise nur noch ein homöopathischer Rest

Für den städtischen Klimafonds war ursprünglich ein Volumen von 10 Mio. Euro p.a. vorgesehen, wovon 5,5 Mio. aus kommunalen Mitteln und 4,5 Mio. aus extern eingeworbenen Fördermitteln kommen sollten. Real wurde diese Summe nie für Klimaschutz ausgegeben, weil sich die erhofften Fördermittel nicht materialisiert haben und weil im Jahr 2024 die angebotenen Förderprogramme nicht ausgeschöpft wurden.

Seit 2025 werden aus dem Budget zusätzlich noch Aufgaben des „Stadtraumservice“ bezahlt. Aufgrund des kommunalen Haushaltsnotstands wurde das Volumen jetzt auf 3 Mio. gekürzt. Von diesen 3 Mio. sollen zudem mehr als Hälfte für Klimafolgenanpassung (Flächenentsiegelung, Begrünung, Waldumbau u.ä. sowie für die Fortsetzung der Neckar-Renaturierung) ausgegeben werden.

Für den eigentlichen Klimaschutz bleiben nur ca. 1,3 Mio. Euro übrig. U. a. werden die Förderprogramme der Klimaschutzagentur halbiert und die Maßnahmen für den Sektor Mobilität ganz gestrichen. Zu dem Gesamtinvestitionsbedarf von 2 bis 5 Milliarden Euro, der von der Stadt für das Erreichen der Klimaneutralität geschätzt wurde, stand schon das ursprüngliche Budget von 10 Mio. in krassem Missverhältnis, auch wenn man mit einer sehr großen „Hebelwirkung“ rechnet. Der jetzige Betrag ist allenfalls noch eine homöopathische Dosis.

Die Wärmeplanung basiert auf unrealistischen Annahmen – die Gebäudesanierung ist im Rückstand

2023 wurde gemäß Landesklimaschutzgesetz eine kommunale Wärmeplanung für die Umstellung der Wärmeversorgung der Gebäude aufgestellt. Diese Planung basiert auf theoretischen Energieeinsparpotenzialen von ca. 50% bis 2040 (der MM berichtete am 21.04. darüber). Um dieses Ziel zu erreichen, müssten bis 2040 alle(!) Häuser in Mannheim energetisch saniert werden. Die realen Sanierungsquoten liegen momentan unter 1% p.a..

Fernwärmeerzeugung 2030 nur noch „kohlefrei“ statt „klimaneutral“ mit zunehmender Abhängigkeit von teurem, fossilem Erdgas

Die Fernwärme sollte gemäß früheren Ankündigungen der MVV bis 2030 „klimaneutral“ werden. Dabei war von Anfang an viel Wärme aus der Verbrennung von Müll und Altholz eingerechnet, die nicht wirklich klimaneutral ist. Laut einer Aussage der MVV im Klimapodcast des MM heißt es jetzt nur noch, dass 2030 keine Fernwärme mehr aus Kohle erzeugt werden soll. Für den Anteil aus Gasverbrennung, der im Übrigen aktuell höher zu sein scheint als geplant (2025 waren es 18% statt 10%), ist offenbar auch über 2030 hinaus fossiles Erdgas vorgesehen. Die beabsichtigte „bilanzielle“ Kompensation durch Einspeisung einer gleich großen Menge an Bio-Methan ins Gasnetz wurde in die 30er Jahre verschoben.

Der Anteil, den die Geothermie liefern soll, wird nach wie vor mit 20% angegeben. Dabei vermehren sich auch da die Fragezeichen, nachdem der zweite potenzielle regionale Geothermie-Betreiber Vulcan Energy bislang noch keine geplanten Bohrstellen bekanntgegeben hat. Soweit die MVV die Fernwärme tatsächlich bis 2030 vom GKM abkoppelt, ist absehbar, dass dann noch mehr von dem jetzt schon teuren und in Zukunft noch teureren fossilen Erdgas verbrannt wird.

Verkehrswende zurück zum Auto

Die Emissionen aus dem Verkehrsbereich sind in den letzten Jahrzehnten kaum zurückgegangen und waren in den letzten Jahren eher wieder im Steigen. Im Klimaschutzaktionsplan und in dem Masterplan Mobilität 2035 werden diverse Maßnahmen zur Verkehrsvermeidung und zur Verlagerung der Mobilität auf ÖPNV, Rad- und Fußverkehr in Aussicht gestellt. Über die sowieso schon geplante, meist sehr langwierige Entwicklung der Infrastruktur (u.a. auch für Radverkehr und ÖPNV) hinaus ist nicht viel erkennbar, was jetzt aus Klimagründen zusätzlich umgesetzt wurde.

Die kommunale Verkehrspolitik ist auch spätestens seit dem Abbruch des Verkehrsversuchs in der Innenstadt von extremer Konfliktscheu gegenüber der Autofahrerlobby geprägt und macht einen großen Bogen um alle potenziell unpopulären „Push“-Maßnahmen. Eigentlich war eine Entprivilegierung des Autoverkehrs geplant, d.h. eine Umverteilung der Verkehrsfläche zugunsten des Umweltverbunds. Übrig geblieben ist davon laut Aussagen von Vertreter*innen der Stadt im Podcast des MM allein die Umsetzung einer landesweiten (d.h. einer durch die Stadt gar nicht veranlassten!) Vorschrift zum Parken auf Gehwegen. Frau Pretzell selbst wollte sich zu diesen Themen nicht äußern, weil sie der schon erwähnten „Evaluation“ des KSAP nicht vorgreifen will.

Im selben Podcast wurde dafür noch der Ausbau der Fahrradinfrastruktur, z. B. der Radschnellwege und der Fahrradstraßen, als besonders verdienstvoll herausgestellt. Inzwischen ist allerdings bekannt, dass das Budget für das Radwegenetz für die Jahre 2026 bis 2028 wegen des Finanznotstands gegenüber dem vorherigen Planungszeitraum von 12 auf 4,6 Mio. Euro (um 61,7%!) gekürzt werden soll. Neue Vorhaben können damit 2026 gar nicht mehr begonnen werden. Gleichzeitig wird demgegenüber das Budget für „Straßen, Wege, Plätze und Verkehrsanlagen“ von 19,4 Mio. auf 23,5 Mio. Euro erhöht. Allein für Sanierung des Autobahnzubringers Wilhelm-Varnholt-Allee sollen nach den bereits investierten 1,4 Mio. noch weitere 3,5 Mio. ausgegeben werden. D.h. hier geht es nicht primär um Sparzwänge, sondern um eine bewusste Prioritätenverlagerung zurück zum Autoverkehr.

Kurskorrektur ist dringend notwendig

Nicht alle dieser Defizite sind der Stadt anzulasten. Ihre gesetzlichen Handlungsmöglichkeiten und ihr Einfluss auf die maßgeblichen Akteure auf anderen politischen Ebenen und in der Wirtschaft sind begrenzt. Die katastrophale Unterfinanzierung der Kommunen ist ein bundesweites Problem.

Unverständlich ist allerdings, warum die Stadt trotz dieser Schwierigkeiten die ganze Zeit den Eindruck erweckt hat, alles im Griff zu haben und klimapolitischer Vorreiter zu sein. Die finanziellen Einschränkungen wurden zwar thematisiert, hauptsächlich im Zusammenhang mit den ausgebliebenen anfangs erwarteten EU-Geldern. Ansonsten wurden aber alle Zweifel am Umsetzungsweg zurückgewiesen. Möglicherweise lag das am gewohnheitsmäßigen politischen Marketing oder an Befürchtungen, Zweifel an den „ambitionierten“ Klimazielen könnten Fördergelder gefährden.

Eine wie auch immer definierte Klimaneutralität der Stadt wird sich bis 2030 sicher nicht mehr herstellen lassen. Wir wissen nicht, was vor diesem Hintergrund bei der Evaluierung des KSAP rauskommen wird. Falls es im Gemeinderat noch eine Mehrheit gibt, die sich der Verantwortung bewusst ist, die die Stadt für ihre eigene Zukunftssicherung hat, sollte die dringend den derzeitigen Kurs in der Klimapolitik korrigieren. Notwendig wäre

  • eine deutlich höhere Priorisierung der Klimapolitik bei der Verteilung der knappen Mittel
  • mehr Bereitschaft zur Überwindung von politischen Widerständen
  • mehr Offenheit zur Zusammenarbeit mit Klimabewegung und Zivilgesellschaft, damit das Erreichen von Klimazielen wieder zum gemeinsamen Projekt der ganzen Stadtgesellschaft wird, was auch die Beeinflussung von Entscheidungen auf Landes- und Bundesebene erleichtern sollte.

Energiewende im Rückwärtsgang

Wirtschaftsministerin bremst erneuerbare Energie

Die Stadt Mannheim opfert ihre „ambitionierte“ Klimaschutzpolitik zunehmend der Haushaltskonsolidierung. Damit ist das, was an lokaler CO2-Reduzierung in Zukunft noch geht, fast allein von den auf Landes- und Bundesebene geltenden Gesetzen und Förderungsprogrammen abhängig.

Die aktuellen Vorhaben der Bundesregierung lassen allerdings auch dafür Schlimmes befürchten. CDU und SPD hatten nach der Neuwahl im letzten Jahr zwar noch verkündet, dass sie an den geltenden Klimaschutzzielen festhalten wollen. Dabei wurde allerdings die Zuständigkeit für die Energiepolitik in die Hände einer berufsmäßigen Erdgas-Lobbyistin gelegt, die den bisherigen Klimaschutz für „überbetont“ hält. Inzwischen sind auch schon mehrere Gesetzesnovellen in Vorbereitung, durch die die Umstellung von fossiler auf erneuerbare Energie massiv gebremst würde.

Neue Gas- und Ölheizungen weiterhin erlaubt

So soll die seit der Ampel-Zeit im (bisherigen) Gebäudeenergiegesetz enthaltene Vorschrift, nach der neu eingebaute Heizungen auch in Bestandsgebäuden zu mindestens 65% mit erneuerbarer Energie betriebenwerden müssen, wieder gestrichen werden. D.h. es dürften dann bis auf weiteres auch wieder neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden.

Da trotzdem irgendwann das Problem der nach wie vor hohen CO2-Emissionen im Gebäudesektor gelöst werden muss, ist jetzt geplant, dass das Gas oder Öl für den Betrieb solcher Heizungen einen stufenweise steigenden Mindestanteil von nicht-fossilem Brennstoff (z.B. Bio-Methan oder irgendwann vielleicht Wasserstoff) enthalten muss.

Hausbesitzende könnten dann erstmal Geld sparen, indem sie den notwendigen Umstieg auf eine potenziell tatsächlich klimaneutrale Heizung – wie Wärmepumpe oder Fernwärme – weiter aufschieben. Dafür ist absehbar, dass die Kosten für den Betrieb der Heizungen noch schneller ansteigen, als das bisher schon zu erwarten war. Außer dem steigenden CO2-Preis würde auch der geforderte nicht-fossile Anteil die Kosten erhöhen, weil Bio-Brennstoffe und erst recht grüner Wasserstoff nur in begrenzten Mengen hergestellt werden können. Bei vermieteten Häusern würden diese Mehrkosten einseitig zulasten der Mieter*innen gehen.

Damit erweckt die Bundesregierung jetzt, nachdem fast alle verstanden hatten, dass fossile Heizungen Auslaufmodelle sind, wieder einen gegenteiligen Eindruck, lockt Menschen in eine Kostenfalle und verlängert die Abhängigkeit von fossilem Gas und Öl. Und das alles wohl nicht nur, um ein populistisches Wahlkampfversprechen zu erfüllen („Abschaffung des Heizungsgesetzes“), sondern auch, um das Geschäftsmodell und die Profite der fossilen Energiewirtschaft noch für ein paar Jahre länger zu sichern.

Die MVV hatte angekündigt, ihr Erdgasverteilnetz bis 2035 stillzulegen, war dann aber beim Zeitplan schon zurückgerudert. Spannend wird jetzt, ob sie das Gasnetz nach der Rolle rückwärts durch das “Gebäudemodernisierungsgesetz“ überhaupt noch stilllegen will oder darf, falls es Kunden gibt, die darüber Gas mit Bio-Anteil beziehen

Statt Beschleunigung des Netzausbaus Bremsung von Wind- und Solarstrom

Die Stromerzeugung aus erneuerbarer Energie war bisher die Erfolgsgeschichte der Energiewende. Trotzdem sieht die Bundesregierung Wind- und Solarstrom offenbar zunehmend als Kosten- und Störfaktor für die Stromnetzbetreiber, weil der Netzausbau mit dem Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung nicht Schritt gehalten hat. Um beides wieder zu synchronisieren, soll aber nicht etwa der Netzausbau beschleunigt, sondern der Ausbau von Solar und Windenergie gebremst werden.

Keine Einspeisevergütung mehr für kleine Dach-PV-Anlagen

Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) soll die bisher von den Netzbetreibern gezahlte fixe Einspeisevergütung für PV-Dachanlagen von Einfamilienhäusern gestrichen werden. Betreiber*innen solcher Anlagen sollen sich Batteriespeicher anschaffen, um einen größeren Teil des erzeugten Stroms für den Eigenbedarf nutzen zu können. Den Überschuss sollen sie „direktvermarkten“, d.h. ihn auf der Strombörse zum jeweiligen Markpreis an Stromhändler verkaufen.

Dabei haben Kleinerzeuger von Solarstrom gar keinen Zugang zur Strombörse. Sie müssten dann entweder auf die Einspeisevergütung ganz verzichten, oder sie müssten den Strom über einen Zwischenhändler verkaufen, der einen größeren Teil des erzielbaren Erlöses abschöpft.

Man kann natürlich darüber streiten, ob der kostengünstige Strom für den Eigenverbrauch nicht Anreiz genug ist, und auch ob die Form der bisherigen Solarförderung sozial gerecht ist, wenn sie weitgehend ein Privileg für Eigenheimbesitzende ist. Die Förderung de facto ganz abzuschaffen, wird aber den Zubau von PV-Anlagen („Solarboom“) der in den letzten Jahren einen großen Anteil an den im Energiesektor erzielten Emissionsminderungen hat, auf jeden Fall bremsen.

In Mannheim sollten durch die im Klimaschutzaktionsplan vorgesehene „Photovoltaik-Offensive“ (zumindest laut der Zielkurve im Climate-View-Diagramm) im Jahr 2025 schon 350 GWh an Solarstrom erzeugt werden. Tatsächlich waren es offenbar nur knapp 140 GWh. Das Aufholen dieses Rückstands wird bei einer Abschaffung der Einspeisevergütung noch unrealistischer.

Wind- und Solarstromerzeuger sollen Risiken von unzureichendem Netzausbau tragen.

Durch geplante Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes drohen Nachteile für die Betreiber von Wind- und Solarparks. Deren bisher geltender Vorrang beim Netzanschluss soll entfallen, und die Netzbetreiber sollen von ihnen „Baukostenzuschüsse“ für notwendige Netzausbaumaßnahmen fordern können. In neu definierten „kapazitätslimitierten Netzgebieten“ sollen sie in Zukunft bei Redispatch-Maßnahmen der Netzbetreiber keinen Anspruch mehr auf Entschädigung für den abgeregelten Strom haben.

Beim „Redispatch“ wird die Einspeisung von Wind- und Solarstrom von den Netzbetreibern „abgeregelt“ (heruntergefahren) obwohl der Strom auf dem Strommarkt vorab verkauft wurde und auch durchaus gebraucht wird. Aufgrund von fehlender Netzkapazität kann er nur nicht zu den Verbrauchern durchgeleitet werden. Damit die trotzdem Strom bekommen, werden als Ersatz in ihrer Nähe fossile Kraftwerke hochgefahren.

Nach dieser neuen Logik sind es die Erzeuger erneuerbarer Energie, die Netzüberlastungen und Netzausbaubedarf verursachen. Deshalb sollen die auch die dadurch entstehenden Kosten und Risiken tragen. Speziell die dabei drohenden Einnahmeausfälle bei Redispatch-Abregelungen würden die Wirtschaftlichkeit von Wind- und Solarparks und auch deren Finanzierbarkeit durch Bankkredite gefährden.

Bezweckt wird damit bestimmt nicht nur (wie behauptet), dass der Zubau erneuerbarer Stromerzeugung an „systemdienlichen“ Orten stattfindet, sondern wohl auch, dass es insgesamt weniger davon gibt.

Fossile Stromerzeugung geht in die Verlängerung

Um das Stromnetz von wetterbedingten und tages- und jahreszeitlichen Schwankungen der Wind- und Sonnenenergie unabhängig zu machen, sollen in Zukunft „steuerbare Kapazitäten“ vorgehalten werden, die nicht nur für gelieferten Strom bezahlt werden, sondern durch einen „Kapazitätsmechanismus“ schon für die reine Bereitschaft, bei Bedarf kurzfristig Strom liefern zu können.

Bei den geplanten Ausschreibungen für diese (subventionierten) Kapazitäten setzt die Bundesregierung voll auf fossile Gaskraftwerke, die zwar prinzipiell auch „wasserstofffähig“ sein sollen, aber – anders als noch zu Ampel-Zeiten geplant – nicht mehr innerhalb einer definierten Frist auf Wasserstoff-Betrieb umgestellt werden müssen. 12 GW Gesamtleistung hat die EU bisher genehmigt. Die Ausschreibungsbedingungen wurden absichtlich so formuliert (mit Unterstützung von RWE und EnBW!), dass nur Gaskraftwerke in Frage kommen und keine Batteriespeicher, die in vielen Fällen den Zweck auch erfüllen würden.

Die Erdgas-Lobby und die Energiekonzerne, die bisher Großkraftwerke betrieben haben, wird es freuen. Der Bau dieser Gaskraftwerke wird hohe Milliardenbeträge kosten. Diese Investitionen, die nur langsam abgeschrieben werden, bewirken einen „Lock-in“-Effekt, durch den die fossile Stromerzeugung und damit auch eine Abhängigkeit von fossilem Erdgas noch für Jahrzehnte festgeschrieben würde. Ohne gesetzlichen Zwang würden sie u. U. erst dann ab- oder umgestellt, wenn das Erdgas teurer wird als grüner Wasserstoff.

Kürzlichen Pressemeldungen zufolge ist EnBW interessiert, auf dem Gelände des GKM ein derartiges Gaskraftwerk zu bauen. Klimapolitisch wäre das aus den oben genannten Gründen absolut kontraproduktiv. Falls auf dem GKM-Gelände nach Ende der Kohleverstromung noch Strom erzeugt wird, muss diese Erzeugung klimaneutral sein.

Verteuerung fossiler Energie durch Iran-Krieg scheint egal zu sein

Seit Beginn des Kriegs gegen den Iran sind fossile Brennstoffe weltweit knapp und teurer geworden. Eigentlich sollten die Folgen einer Abhängigkeit von fossiler Energie dadurch wieder ins öffentliche Bewusstsein rücken, und auch die Bundesregierung dazu bewegen, ihre Energiepolitik zu korrigieren. Bislang ist davon allerdings nichts zu spüren. Anders als andere Länder, deren Sofortmaßnahmen auch auf Reduzierung des Verbrauchs von Öl und Gas abzielen, beschränkt sich unsere Regierung auf Dämpfung der Benzinpreise (auf Kosten des Staatshaushalts, nicht etwa der Ölkonzerne). Und anstatt von beschleunigtem Umstieg auf erneuerbare Energie, ist in Erklärungen des Bundeskanzlers und aus dem Regierungsumfeld von Verschiebung des Kohleausstiegs und Aufhebung des Fracking-Verbots die Rede.

Es wird Zeit, dass die Klimabewegung wieder stärker wird und dass auch die restliche Zivilgesellschaft für dieses Thema wieder sensibler wird.

Die Klimapolitik der Stadt Mannheim ist völlig unzureichend

Klimaschutzaktionsplan 2030

Ende 2022 hat der Gemeinderat der Stadt Mannheim den Klimaschutzaktionsplan (KSAP) 2030 beschlossen. Der KSAP war zuvor unter Beteiligung der Stadtgesellschaft entwickelt worden und sieht Klimaneutralität bis zum Jahr 2030 vor, was für die Umsetzung als Reduktion der CO2-Emissionen um 83% von 2.551 auf nurmehr 434 Kilotonnen definiert wurde. Dieses Ziel soll in acht Handlungsfeldern mit 81 Maßnahmen erreicht werden.

Allerdings wurde der Plan schon bei der Beschlussfassung im Gemeinderat deutlich geringer priorisiert und unter einen generellen politischen und finanziellen Vorbehalt gestellt.

Die Stadtverwaltung selbst schätzt die Kosten für die Umsetzung des Planes auf zwei bis fünf Mrd. EUR, der Gemeinderat bewilligt anfangs 5,5 Mio. EUR zur Finanzierung. Im Jahr 2024 muss dieser Fonds auch die Kosten des 1000-Bäume Programm zusätzlich stemmen, gleichzeitig gelingt es nicht, den Fonds auszuschöpfen, die Ausgaben betrugen 2024 nur 4 Mio. EUR. Bei der Haushaltskürzung im letzten Jahr wurde der Fonds auf 3 Mio. EUR zusammengestrichen.

Climate View

Mit dem Climate View Tool soll das Monitoring der Zielerreichung gewährleistet werden. Da die Ist-Daten zu den Mannheimer CO2-Emissionen immer erst zwei Jahre später veröffentlicht werden, bräuchte man für die Nachverfolgung jeder KSAP-Maßnahme eigentlich jeweils einen zeitnah verfügbaren „Indikator“ (eine Kennziffer), aus dem man auf Fortschritt und Wirksamkeit der Maßnahme schließen kann.

Allerdings sind in diesem Tool nur wenige Maßnahmen mit solchen Indikatoren zur Zielerreichung versehen. So bewegen wir uns für die meist in einem diffusen Bereich, in dem zwar etwas getan wird, es aber nicht bekannt ist inwieweit die Emissionen gemindert werden oder nicht.

Bei den wenigen konkret mit Indikatoren untermauerten Maßnahmen, wird deutlich, dass die Stadt von der Zielerreichung meilenweit entfernt ist. Die Photovoltaik Offensive lahmt, das Ziel wird nur zu 31% erreicht. Die PKW-Dichte stagniert, statt zu sinken, in 2023 betrug der Anteil der Elektroautos 4% statt 11%, die über 4 Jahr kumulierte Sanierungsrate der privaten Haushalte 4% statt 16% seit 2020.

Es gibt auch positive Beispiele. Allerdings werden beim energieautarken Klärwerk und bei der Netzwerkarbeit mit der Industrie nur sehr wenig Emissionen vermieden

Insgesamt sind die berichteten Ergebnisse aber weit von der Zielerreichung entfernt. So sind auch die Gesamtemissionen seit 2020 auf etwa dem gleichen, hohen Niveau verblieben.

Einschätzung

Für eine Einschätzung ist es hilfreich sich anzusehen, wer alles zum Gelingen eines solchen Plans aktiv beitragen muss. Wenn wir die verschiedenen Akteure wie Industriebetriebe, private Haushalte, Energieversorger, Handel, das Einwirken von Land, Bund und EU, die Stadtgesellschaft insgesamt mit in Betracht ziehen, wird deutlich, dass die Stadt zwar Einwirkungsmöglichkeiten hat, bestimmt aber nicht allein verantwortlich für das Gelingen oder Nichtgelingen der Umsetzung eines solchen Planes ist.

Wenn Industriebbetriebe keine Solaranlagen auf ihre Fabriksgebäude montieren, der Handel über wegfallende Parkplätze jammert, Parktickets bei der Rechnung erstattet, ÖPNV-Tickets aber nicht, der Bund das Klimageld hintertreibt, Gaskraftwerke installieren will, die Überwachung der Sektorziele des Klimaschutzgesetzes aufhebt, die EU viel tönt und wenig tut, die Stadt den Flughafen subventioniert, dann wird es schwierig.

In Anbetracht des großflächigen Nichterreichens der Ziele, nervt die permanente Selbstbeweihräucherung der Stadt, im Klimaschutz führend zu sein, doch etwas. Es kann sein, dass Mannheim im Vergleich mit anderen Städten etwas besser dasteht, mit wirklicher Zielerreichung hat das allerdings nichts zu tun. Die Ziele werden nämlich samt und sonders gerissen. Es reicht eben nicht, gerade mal 3 Mio. EUR im Jahr für Klimaschutz auszugeben. Wer ernsthaft Klimaschutz erreichen will, wird nicht umhinkommen Mittel umzuschichten. Mit ein paar Millionen mehr ist es da nicht getan.

Ohne Wärmewende keine Klimaneutralität

Die Planung müsste konkretisiert und das Tempo deutlich erhöht werden

Nach Angabe der Stadt verursacht die Erzeugung der in Gebäuden und Industrie benötigten Wärme 40% der lokalen CO2-Emissionen. Die Fernwärme kommt aktuell noch zu 50% aus dem kohleverbrennenden GKM. Die dezentralen Heizungen der nicht an die Fernwärme angeschlossenen Wohnungen (bisher ca. 40%) werden zum großen Teil mit Erdgas betrieben, und auch die Industrie verfeuert zur Erzeugung von Prozesswärme größere Mengen an Erdgas. Die Dekarbonisierung der Wärmeerzeugung ist deshalb eine zentrale Bedingung für die angestrebte Klimaneutralität der Stadt Mannheim, und die Wärmewende wird vor diesem Hintergrund zunehmend zum Thema der Kommunalpolitik.

Farbig dargestellt sind die Emissionen, die durch die Wärmeerzeugung verursacht werden.
*) aktuellere Daten liegen leider momentan (Dezember 2025) nicht vor.

Von einer funktionierenden und bezahlbaren Versorgung mit Heizwärme sind alle Menschen in der Stadt abhängig, und notwendige Änderungen an dieser Versorgung tangieren die Interessen vieler Hausbesitzer*innen und Mieter*innen. Wärme muss lokal erzeugt werden, weil sie (anders als Strom) nicht über größere Entfernungen transportiert werden kann.

Was plant die Stadt Mannheim?

Entsprechend einer Forderung des Landesklimaschutzgesetzes von Baden-Württemberg hat die Stadt vor zwei Jahren eine kommunale Wärmeplanung aufgestellt. Sie enthält als wesentliche Bestandteile:

  • Eine Bestandsaufnahme zum Energieverbrauch für Gebäudewärme,
  • Projektionen des voraussichtlichen Energiebedarfs für 2030 und 2040. Bis 2040 wird demnach eine Halbierung (!) des Bedarfs durch energetische Sanierung erwartet.
  • Eine aktuelle Planung für die Erschließung zusätzlicher Stadtteile mit Fernwärme und
  • Potenziale für Solarthermie und Erdwärme und die angenommene Eignung für lokale Nahwärmenetze.

jeweils aufgeschlüsselt auf 57 geografisch abgegrenzte „Eignungsgebiete“ in der Stadt. Die Planung ist bislang wenig konkret. Wegen des jetzt schon hohen Anteils an Gebäuden, die mit Fernwärme beheizt werden, ist die Dekarbonisierung der Fernwärmeerzeugung der wichtigste Baustein der Wärmewende. Dieses Thema wird in der Wärmeplanung weitgehend ausgeklammert und von der Stadt einfach an die MVV delegiert.

Die Umsetzung geht zu langsam

Die Stadt bemüht sich auch durchaus, ihren Beitrag zur Umsetzung des Plans zu leisten. Gemessen an den Zielen ist das Tempo allerdings zu gering. Die bislang ergriffenen Maßnahmen beinhalten u.a.:

  • Beratungsangebote und ergänzende Förderprogramme der Klimaschutzagentur zu Heizungstausch und energetischer Sanierung
  • Quartierssanierungen in einigen Stadtteilen, die anfänglich auch von der KfW gefördert wurden
  • Gründung einer „Wärmewendeakademie“ für Handwerker*innen, in der zusätzliche Qualifikationen zu Wärmepumpen u.ä. vermittelt werden sollen

Bei den Förderprogrammen ist zu befürchten, dass sie aufgrund der Kürzung des Klimafonds von 5,5 auf 3 Millionen Euro p.a. wenn überhaupt, nur noch in sehr reduzierter Form weitergeführt werden.

Größere Aufregung hat die MVV Ende 2024 verursacht, als sie ankündigte, dass bis 2035 das Gasnetz für die Belieferung von Klein- und Privatkunden stillgelegt werden soll, was den Zeitdruck für den Austausch der vorhandenen Gasheizungen erhöhen würde. Inzwischen ist die MVV selbst wieder zurückgerudert. Die rechtlichen Voraussetzungen für ein Gas-Aus gebe es noch gar nicht, und es sei so auch nie gemeint gewesen.

Laut Klimaschutzaktionsplan müssten pro Jahr eigentlich 4% der Wohnungen energetisch saniert werden. Um die in der kommunalen Wärmeplanung angegebenen Sanierungspotenziale zu heben, müsste die Quote sogar noch höher sein. Real liegt diese Quote bislang nur bei einem Prozent. Über den Fortschritt beim Austausch fossiler Heizungen liegen uns keine Zahlen vor. Wir befürchten, dass der Rückstand da ähnlich groß ist.

Den größten Wärmeverbrauch in Mannheim hat die Industrie, wobei außer der Gebäudeheizung auch die Erzeugung von Prozesswärme eine Rolle spielt. Einige Unternehmen haben Absichtserklärungen abgegeben, dass sie Ihre Emissionen reduzieren wollen. Die Firma Essity (mit 200.000 Tonnen pro Jahr größter industrieller CO2-Emittent in Mannheim) will ihre Emissionen weltweit bis 2030 um 35% verringern. Mehrere mittelständische Mannheimer Unternehmen haben mit Beratung der Klimaschutzagentur ein „Energieeffizienz und Klimaschutznetzwerk“ gebildet, und wollen mit Bundesförderung ihre Emissionen um 1200 Tonnen pro Jahr reduzieren, was gemessen an den Gesamtemissionen der Industrie allerdings ein Tropfen auf einen heißen Stein wäre. Über die praktischen Fortschritte dieser Bemühungen ist bislang nicht viel bekannt.

Wenn die Wärmewende erfolgreich sein soll, müssen die energetischen Sanierungen und der Austausch fossiler Heizungen beschleunigt werden, und es muss eine transparente und realistische Planung für eine wirkliche Dekarbonisierung der Fernwärmeerzeugung und auch der industriellen Wärmeerzeugung geben.

Energetische Sanierungen und Heizungstausch müssen beschleunigt werden und für alle bezahlbar sein

Energieverschwendung beenden

Auch wenn die in der Kommunalen Wärmeplanung genannten Energieeinsparziele unrealistisch sind, muss der Heizenergiebedarf der Gebäude (soweit möglich noch vor der Umstellung der Energiequellen) durch energetische Sanierung deutlich reduziert werden. Ziele sind dabei, dass ein Teil der bisher ziemlich verschwenderisch verbrauchten fossilen Energie eingespart wird und deshalb nicht durch erneuerbare Energie ersetzt werden muss, und dass in allen Häusern der Betrieb von Heizungen mit Vorlauftemperaturen ermöglicht wird, bei denen Wärmepumpen effizient genutzt und (bei Fernwärmeversorgung) die bisher sehr hohe Vorlauftemperatur der Fernwärme abgesenkt werden kann.

Soll-Ist-Vergleich der Sanierungsquote im Mannheimer Klimaschutzportal „Climate View“

Datum für Gas-Aus wäre hilfreich

Egal, wie die MVV das mit dem Gasausstieg im letzten Jahr gemeint hat und wie jetzt die EU-Gas-Binnenmarktrichtlinie in Deutschland rechtlich umgesetzt wird, würden wir es unterstützen, wenn es ein definiertes Enddatum für die Versorgung mit Erdgas gäbe. Das würde Planungssicherheit schaffen und verhindern, dass Hausbesitzer*innen weiter in neue Gasheizungen investieren und die Abhängigkeit der Bewohner*innen von einem fossilen Energieträger verlängert wird, der durch steigende CO2-Kosten und Gas-Netzentgelte in absehbarer Zeit unbezahlbar wird. Klar ist aber, dass bis zu diesem Zeitpunkt für alle Betroffenen Alternativen vorhanden sein müssen:

  • In den Stadtteilen, für die Fernwärme geplant ist, muss die vor dem Ende der Gasversorgung verfügbar sein.
  • Da wo keine Fernwärme vorgesehen ist, muss konkreter als das bisher in der Kommunalen Wärmeplanung steht, geklärt werden, welche anderen Optionen es gibt. Insbesondere müssen die Potenziale für Nahwärmenetze eingehender untersucht werden, wobei auch „kalte“ Nahwärme einbezogen werden müsste, die keine zentrale Energiequelle braucht.
  • Fernwärme und Strom (für Wärmepumpen) müssen zu Preisen angeboten werden, bei denen der Heizungstausch sich zumindest mittelfristig durch – im Vergleich zu Erdgas – niedrigere Heizkosten auszahlt.
  • Bei der Fernwärme dürfen weder die zukünftig andere Zusammensetzung der Energie-Quellen noch die Investitionen in die Netzerweiterung Anlass zu Preiserhöhungen geben, zumal die Investitionen vom Bund finanziell gefördert werden.

Ausreichende Kapazität der Handwerksbetriebe und unabhängige Beratungsangebote erforderlich.

Eine wesentliche Voraussetzung für Sanierung und Heizungstausch ist eine ausreichende Kapazität der örtlichen Handwerksbetriebe (Ob die Qualifizierungsangebote der „Wärmewendeakademie“ dazu ausreichen, ist fraglich, weil die vielleicht das Know-How erweitern, aber unterm Strich keine zusätzliche Kapazität schaffen).

Zur Information der Hausbesitzer*innen über technische Lösungsvarianten und über die staatlichen und kommunalen Förderungsangebote ist eine fundierte, niederschwellige und kostenlose Beratung notwendig, die unabhängig von wirtschaftlichen Interessen der MVV oder anderer kommerzieller Akteure ist.

Fördermittel müssen gezielt eingesetzt und nach sozialen Kriterien vergeben werden.

Die Sanierungs- und Heizungstauschquoten sind durch die Stadt nur indirekt beeinflussbar, weil der größte Teil der Gebäude in Privatbesitz ist. Für die Hausbesitzer*innen sind energetische Sanierung und Heizungstausch in vielen Fällen eine größere Investition. Die staatliche Förderung, die man dafür erhalten kann, ist begrenzt. Sie beträgt aktuell bei energetischen Sanierungsmaßnahmen 15 bis 20% (was unzureichend ist) und beim Heizungstausch 30 bis maximal 70%. D.h. in den meisten Fällen muss ein größerer Teil der Investitionssumme selbst aufgebracht werden.

Die selbst zu tragenden Kosten dürfen niemanden finanziell überfordern. Geschützt werden müssen nicht nur Eigentümer*innen mit wenig Geld (insbesondere auch Ältere, die Probleme haben, noch ein länger laufendes Darlehen zu bekommen, und bei denen fraglich ist, ob ihnen eine Amortisation in 10 Jahren noch etwas nützt), sondern auch die Mieter*innen. Die müssen Sanierung und Heizungstausch zwar nicht selbst bezahlen. Sie sind aber die Hauptbetroffenen steigender Heizkosten, und sie können durch die gesetzlich mögliche Modernisierungsumlage für Sanierung und Heizungstausch mit zur Kasse gebeten werden, auch wenn sie auf die Entscheidung über die Durchführung selbst keinen Einfluss haben.

  • Förderprogramme müssen generell einkommensabhängig sein. Zumindest müsste es bei allen Maßnahmen (nicht nur beim Heizungstausch) Zuschläge für Menschen mit geringem Einkommen geben.
  • Quartierssanierungen müssen vorrangig in benachteiligten Stadtteilen mit niedrigem Durchschnittseinkommen durchgeführt werden.
  • Eigentümer*innen mit geringem Einkommen müssen zinsvergünstigte KfW-Überbrückungs- und Ergänzungsdarlehen (unabhängig von der Kooperationswilligkeit der Banken) bekommen.
  • Um zu verhindern, dass die Vermietenden das Problem aussitzen, indem sie einfach nichts tun und die Mieter*innen mit den steigenden Erdgaspreisen alleinlassen, sollten die CO2-Kosten von den Vermietenden alleine getragen werden und Mietenden die Möglichkeit gegeben werden, bei unterlassenen Investitionen die Miete zu mindern.
  • Wenn eine Sanierung und/oder ein Heizungstausch durchgeführt wird, dürfen die Warmmieten danach nicht höher sein als davor. Ein Positiv-Anreiz dafür wäre ein Förderangebot an Vermietende, das an eine Mietpreisbindung gekoppelt ist.

Die meisten Förderinstrumente und auch das Mietrecht sind Bundesangelegenheiten, und die Forderungen richten sich insofern primär an die Bundesregierung. Die Stadt wird die Mängel der bundesweiten Politik auch nicht mit ihren immer geringeren eigenen Mitteln ausgleichen können. Trotzdem müssen diese Punkte auch bei den Vergabekriterien und -Bedingungen für kommunale Förderprogramme und bei der Nutzung rechtlicher Einwirkungsmöglichkeiten der Stadt beachtet werden. Wenn mit dem gekürzten Klimafonds überhaupt noch irgendwas bewegt werden soll, darf das Geld nicht mit der Gießkanne ausgeschüttet werden, sondern muss gezielt eingesetzt werden. Es geht da nicht nur allgemein um soziale Gerechtigkeit, sondern auch um die Akzeptanz für die Wärmewende.

Der Plan der MVV wird die Fernwärme nicht klimaneutral machen

60% der Haushalte in Mannheim werden mit Fernwärme versorgt. Dieser Anteil soll bis 2040 weiter auf 75% steigen. Auch Gewerbe und kommunale Gebäude werden zum größten Teil mit Fernwärme beheizt. In der Industrie ist der Anteil der Fernwärme an der Wärmeversorgung geringer, der absolute Fernwärmeverbrauch aber auch sehr hoch.

Die Wärme kam lange Zeit ausschließlich aus dem fossilen GKM. In den letzten Jahren kommt sie teilweise auch aus den Müll- und Altholz-Kraftwerken und zu einem sehr geringen Teil von einer neuen 20 MW-Flusswärmepumpe.

Wie die MVV die Fernwärme dekarbonisieren will

Die MVV hat verkündet, dass die Fernwärme bis 2030 klimaneutral und vom GKM unabhängig wird. Für den neuen Vorstand der MVV scheint der Zeitplan jetzt allerdings wegen „politischer und wirtschaftlicher Unsicherheiten“ unter Vorbehalt zu stehen. Laut Herrn Clemens ist die Politik „zu langsam“ und hat den „erforderlichen Ordnungs- und Finanzierungsrahmen“ noch nicht geschaffen. (siehe MM vom 12.12.2025).

Welchen Einfluss das auf den Termin 2030 hat, wissen wir nicht. Die Planung an sich soll aber derzeit nicht in Frage stehen. Derzufolge soll die Wärme in Zukunft aus mehreren Quellen kommen:

  • In den Müll-und Altholzkraftwerken auf der Friesenheimer Insel soll 2035 knapp die Hälfte der Fernwärme erzeugt werden.
  • Aus den Geothermieanlagen der Firmen GeoHardt und Vulcan Energy soll 2035 knapp ein Viertel kommen.
  • Der verbleibende Teil soll im Wesentlichen von 2 oder 3 Flusswärmepumpen auf dem GKM-Gelände generiert werden.
  • Daneben gibt es zwei gasgefeuerte, sogenannte Besicherungsheizwerke, die als Ersatz bei Ausfall anderer Wärmequellen und zur Abdeckung von Lastspitzen im Winter dienen.
  • Geplant ist dazu noch ein ebenfalls gasgefeuerter, sogenannter Nachheizer, der in den Wintermonaten das von den Flusswärmepumpen erwärmte Wasser auf bis zu 130 Grad nacherhitzen soll.

Die Besicherungsheizwerke und der Nachheizer sollen bis 2030 mit Erdgas und danach mit Bio-Methan betrieben werden, allerdings nur „bilanziell“, d.h. verbrannt wird auch nach 2030 hauptsächlich fossiles Erdgas. Zum Ausgleich der dabei entstehenden CO2-Emissionen soll aber an einer anderen Stelle eine entsprechende Menge an Bio-Methan ins Gasnetz eingespeist werden. Für irgendwann in der Zukunft wird die Umstellung auf grünen Wasserstoff in Aussicht gestellt.

Bis 2035 will die MVV „klimapositiv“ werden, indem zuerst das Altholz-Kraftwerk und dann das Müll-Kraftwerk mit einer CCUS-Anlage (Carbon Capture, Utilization and Storage) ausgestattet wird. Dadurch soll das bei der Verbrennung entstehende CO2 aus dem Abgas abgeschieden und entweder in unterirdischen Lagerstätten gespeichert oder an andere Industrien als Rohstoff für die Produktion z.B. von Getränken, Chemikalien oder Baustoffen) abgegeben werden. Da dabei auch biogenes CO2, das vorher von Pflanzen aus der Luft aufgenommen wurde, entsorgt würde (BECCUS=Bioenergy CCUS), meint die MVV damit der Atmosphäre CO2 zu entziehen und dem Klima etwas Gutes zu tun.

Die Fernwärme wird so leider weder klimaneutral noch „klimapositiv“

Generell ist es zu begrüßen, dass die MVV den Vorsatz hat, die Fernwärme bis 2030 klimaneu-tral zu machen. Wir haben allerdings nicht nur am Zeitplan Zweifel, sondern auch daran, dass das Versprechen damit wirklich erfüllt wird.

Das Hauptproblem ist die starke Abhängigkeit von der Müll- und Altholzverbrennung. Das Verbrennen von Müll ist nicht wirklich klimaneutral, weil der Müll fossile Kunststoffe enthält. Das Verbrennen von Holz ist zumindest in dem Zeitraum, in dem sich entscheidet, ob es gelingt, die Klimaerwärmung zu stoppen, auch nicht klimaneutral, weil es Jahrzehnte dauert, bis das CO2 durch nachwachsende Bäume wieder aufgenommen wird. Eine nachhaltige Müll-Strategie sollte die Priorität auf Vermeidung und stoffliche Wiederverwertung setzen

Die geplante BECCUS-Anlage würde die Verbrennung auch nicht nachträglich klimaneu-tral oder gar „klimapositiv“ machen, weil bei dem vorgesehenen Geschäftsmodell mit dem Verkauf von Negativemissionszertifikaten das der Atmosphäre rechnerisch entzogene CO2 ziemlich schnell wieder aufgefüllt würde. Außerdem ist das Verfahren sehr teuer und ökologisch zweifelhaft. (näheres dazu hier)

Die Tiefen-Geothermie kann langfristig sehr kostengünstig klimaneutrale Wärme liefern. Dass dieses Potenzial genutzt werden soll, ist positiv. Die Erschließung ist allerdings zeitlich im Rückstand, und wir haben Zweifel, ob der Rückstand bis 2030 aufgeholt werden kann, zumal beim Genehmigungsverfahren und auch bei den Bohrungen Sicherheitsaspekte Vorrang vor Schnelligkeit haben müssen.

Den Ausbau der Flusswärmepumpen sehen wir ebenfalls positiv. Diese Wärmequelle hat bei der MVV allerdings anscheinend nur zweite Priorität. Hinderlich für die Nutzung der Flusswärme ist die historisch bedingte hohe Vorlauftemperatur des Fernwärmenetzes, die für die Flusswärmepumpen zu hoch sein sollen, wobei die Hinderungsgründe wohl mehr wirtschaftlicher als technischer Art sind. Besser als den Wärmepumpen eine Gasheizung nachzuschalten, wäre es, die Voraussetzungen für eine Absenkung der Vorlauftemperatur zu schaffen (näheres dazu hier).

Auch bei den Besicherungsheizwerken bezweifeln wir, dass die in der aktuellen Dimension notwendig sind. Leistungsreserven für Lastspitzen im Winter und für den Ausfall anderer Wärmequellen könnten auch größere saisonale Wärmespeicher und das Müll-HKW (mit entsprechend dimensionierter Feuerungsleistung) liefern. Der unvermeidliche(!) Restmüll müsste dafür in Schwachlastzeiten zwischengelagert werden.  

Das für den Nachheizer und die Besicherung eingeplante Bio-Methan sollte damit auch zum großen Teil entbehrlich sein. Die dafür geplante Nutzung der MVV-eigenen Biogas-Anlagen wäre wenig nachhaltig, weil als Rohstoff hauptsächlich Energie-Mais aus Monokulturen verwendet wird. Die „bilanzielle“ Nutzung zur Umetikettierung von Erdgas, das einige hundert Kilometer entfernt (in Mannheim) verbrannt wird, wäre zudem einladend für verfälschende „Grüngas“-Doppelzählung

Fast 50% der Fernwärme aus der Verbrennung von Altholz und Müll – auch CO2-Abscheidung macht das nicht klimaneutral.

Fast die Hälfte der Fernwärme-Energie soll ab 2035 aus der Verbrennung von Müll und Altholz (Biomasse) gewonnen werden. Die MVV bezeichnet diesen Anteil als „Abwärme“, weil die Heizkraftwerke eigentlich primär zur Abfall-Entsorgung da sind, und außerdem auch noch Strom erzeugen. Ein geringer Anteil der Energie (aber ein großer Teil der verfügbaren Leistung) soll außerdem aus der Verbrennung von „Biomethan“ kommen, bei dem es sich in Wirklichkeit um Erdgas handelt, das aufgrund einer woanders geplanten Einspeisung von Biomethan ins Gasnetz „bilanziell“ zu Biomethan umetikettiert wird.

Altholz und Müll sind nicht wirklich klimaneutral. Deren hoher Anteil an der Wärme bewirkt Abhängigkeit

Auf den ersten Blick sind das zwar großenteils nicht-fossile Brennstoffe. Wirklich klimaneutral ist diese Verbrennung allerdings nicht, weil Hausmüll Kunststoffe enthält, aus denen bei der Verbrennung fossiles CO2 entsteht, und weil bei der Verbrennung von Holz CO2 frei wird, das nur sehr langfristig von nachwachsenden Bäumen wieder aufgenommen wird. Deshalb sollte von diesen Abfällen eigentlich so viel wie möglich stofflich wiederverwertet werden.

Solange die Verbrennung trotzdem (aus welchen Gründen auch immer) als unvermeidlich gilt, spricht erstmal nichts dagegen, die dabei entstehende Wärme energetisch zu nutzen. Wenn diese Wärme aber mit einem Anteil von 50% zum Standbein der Fernwärmeerzeugung wird, entsteht eine Abhängigkeit von den derzeitigen Mengen an Müll und Altholz, die die eigentlich prioritäre Vermeidung und stoffliche Wiederverwertung von Kunststoffen und Altholz behindert, oder am Ende dazu führt, dass zum Erhalt des für die Fernwärme nötigen Heizwerts, Müll und Altholz aus größeren Entfernungen per LKW herantransportiert werden muss.

Müllverbrennung in Baden-Württemberg

Mannheim ist unter den Städten von Baden-Württemberg die mit der größten Menge an verbranntem Müll und gleichzeitig auch die mit der größten Menge an unsortiertem Rest- und Sperrmüll pro Einwohner*in. Auch wenn der in Mannheim verbrannte Müll nicht ausschließlich aus Mannheim kommt, ist zu befürchten, dass diese „Koinzidenz“ kein reiner Zufall ist.

Rest- und Sperrmüll pro Einwohner in Baden-Württemberg

(BE)CCUS macht die Verbrennung nicht klimaneutral, geschweige denn „klimapositiv“

Die geplante Abscheidung und Entsorgung oder industrielle Weiterverwendung des CO2 (BECCUS= Bioenergy Carbon Capture, Utilization and Storage) macht die Müll- und Altholzverbrennung nicht klimaneutral. Und auch dann, wenn dabei biogenes CO2 mit entsorgt wird, wird sie nicht „klimapositiv“, zumindest dann, wenn die MVV dabei ihr geplantes Finanzierungmodell anwendet. Schon das technische Verfahren erzeugt mehr Probleme als es löst. Das CO2 wird damit nur zu 90% abgeschieden, der Prozess verbraucht viel Energie. Der Transport des CO2 (vorläufig verflüssigt per Zug und Schiff) ist ebenfalls energieintensiv. Die Kapazität der potenziellen Endlagerstätten ist endlich, und die mit der Einlagerung verbundenen ökologischen Risiken sind nicht alle geklärt.

Wenn das CO2, anstatt unterirdisch gespeichert zu werden, an andere industrielle Nutzer weitergeleitet wird, ist unsicher, wie lange es in deren Produkten überhaupt gebunden bleibt. Falls es (wie angedacht) Abnehmer in der Getränkeindustrie gibt, wäre das CO2 spätestens nach dem Öffnen der Getränkeflaschen doch in der Atmosphäre.

Der große Aufwand bewirkt auch, dass das Verfahren sehr teuer ist. Für die Finanzierung fordert die MVV von der Politik die Schaffung eines Markts für „Negativemissionen“. Auf diesem Markt will sie für das abgeschiedene CO2 (zumindest für den biogenen Anteil) Zertifikate verkaufen, die die Käufer berechtigen würden, eine gleichgroße Menge an CO2 zusätzlich zu emittieren. Nach sehr kurzer Zeit wäre dann genauso viel CO2 in der Atmosphäre wie dort auch wäre, wenn es das BECCUS gar nicht gäbe. Die „klimapositive“ Wirkung wäre nur von sehr kurzer Dauer.

Da auch mit dem Verkauf solcher Zertifikate die hohen Kosten des CCS bis auf weiteres nicht zu decken wären, hofft die MVV, dass sie den Fehlbetrag auf Grundlage eines sogenannten Differenzvertrags vorläufig vom Staat erstattet bekommt. Falls dieser Wunsch erfüllt werden sollte, würde Geld aus Steuermitteln oder aus dem „Klima- und Transformationsfonds“ verschwendet, das dann woanders für die Förderung tatsächlicher CO2-Vermeidung fehlt.

Der Plan mag vielleicht eine gute Geschäftsidee sein, wenn die Politik mitspielt. Klimapolitisch ist er eher kontraproduktiv.

Unsere Forderungen zur Müll- und Altholzverbrennung:

  • Die Abhängigkeit von der Müll- und Altholzverbrennung muss verringert werden, indem die Kapazität der anderen Wärmequellen ausgebaut wird.
  • Priorität bei der Entsorgung von Müll- und Altholz müssen die Vermeidung und stoffliche Wiederverwertung haben. Dazu muss die Mülltrennung und Müllsortierung verbessert werden.
  • Soweit Bio-Müll energetisch verwertet wird, sollte daraus Bio-Methan gemacht werden.
  • Verbrannt werden dürfen nur noch unvermeidlicher Restmüll und kontaminiertes Altholz.
  • Überregionale Mülltransporte zur Verbrennung sind zu vermeiden.
  • BECCUS ist teures, klimapolitisch unnützes Greenwashing. Die MVV sollte dieses Projekt einstellen.

Biomethan und Wasserstoff: Der Traum vom grünen Gas

Die Besicherungsheizwerke und der Nachheizer für die Flusswärmepumpen sollen ab 2030 „bilanziell“ mit Bio-Methan betrieben werden und in Zukunft mit grünem (d.h. aus Elektrolyse gewonnenem) Wasserstoff. Auch da sind Nachhaltigkeit und Klimaneutralität zweifelhaft. Das Bio-Methan, das aus MVV-eigenen Biogas-Anlagen kommen soll, wird zum großen Teil aus Energie-Mais erzeugt, und nur zu einem entsprechend geringen Anteil aus landwirtschaftlichen Reststoffen. Der Energie-Mais wiederum stammt aus ökologisch fragwürdigen Monokulturen und belegt landwirtschaftliche Nutzflächen, die eigentlich vorrangig für die Produktion von Nahrungsmitteln da sein sollten.

Das Biomethan soll ab 2030 am Produktionsort ins Erdgasnetz eingespeist werden. Die o.g. gasgefeuerten Kessel würden weiterhin aus dem Erdgasnetz versorgt, d.h. sie würden physisch immer noch weitgehend fossiles Erdgas verbrennen. Wenn dieses Erdgas zu Biomethan umdeklariert wird, besteht die Gefahr, dass es doppelt (für den Produktionsort oder als Beimischung im Erdgas und am Verbrauchsort) als grünes Gas gezählt wird.

Ökologisch unbedenkliches Biomethan (z.B. aus Biomüll) wird knapp und wahrscheinlich auch entsprechend teuer bleiben, so dass es nicht wirtschaftlich sein wird, es für die Energieerzeugung in großen Mengen zu verheizen. Das gleiche gilt auch für grünen Wasserstoff. Für den Nachheizer wäre die Alternative, schnell die Voraussetzungen für eine Absenkung der Vorlauftemperatur zu schaffen (siehe Info #5). Und die Besicherungsheizwerke bräuchten zumindest keine 200 GWh im Jahr zu liefern, wenn man Wärmespeicher mit ausreichender Kapazität anlegen und andere Wärmequellen mit mehr Leistungsreserven ausstatten würde. Es sollte z. B. möglich sein, in der Schwachlastzeit im Sommer, den (unvermeidlichen!) Restmüll temporär zwischenzulagern, um im Winter bei entsprechend dimensionierter Feuerungsleistung zusätzliche Wärme erzeugen zu können.

Unsere Forderungen zur „Grüngas“-Verbrennung:

  • Die Verbrennung von „grünem“ Gas (Bio-Methan und Wasserstoff) muss und kann weitestgehend eingeschränkt werden
  • Bio-Methan sollte nur aus Bio-Abfällen aus der Landwirtschaft und aus Haushalten und nicht aus Energiepflanzen (Glyphosat-Mais) gewonnen werden.
  • Falls Bio-Methan, das woanders erzeugt wird, „bilanziell“ genutzt wird, muss gesichert sein, dass das es nicht auch am Produktionsort als Grüngas gezählt wird.

für die Abdeckung von Spitzenlast im Winter sollten saisonale Wärmespeicher, Müllspeicherung und Leistungsreserven der Flusswärmepumpen genutzt werden.

Geothermie und Flusswärme: Aussichtsreichste Kandidaten für eine klimaneutrale Fernwärme

Nach der Planung der MVV soll längerfristig knapp ein Viertel der Fernwärme aus Tiefengeothermie und etwas mehr als ein Fünftel aus Flusswärme gewonnen werden. Von allen bisher für die Dekarbonisierung der Fernwärme geplanten Energiequellen sind das die, die das größte Potenzial für einen klimaneutralen Betrieb haben, zumindest dann, wenn sie (das gilt besonders für die Flusswärmepumpen) mit erneuerbarem Strom betrieben werden. Es gibt allerdings auch da Stolpersteine.

Tiefengeothermie: Transparenz und Sicherheit, aber auch Beschleunigung notwendig

Bei der Tiefengeothermie ist auf jeden Fall positiv, dass die Erschließung jetzt konkreter wird. Nach allem, was wir wissen, ist das hydrothermale Verfahren zur Nutzung dieser Wärme generell beherrschbar und erdbebensicher, zumindest dann, wenn man Fehler, die in der Vergangenheit gemacht wurden, vermeidet. Die Geothermie-Vorkommen im Oberrheingraben haben das Potenzial für eine langfristig sehr kostengünstige Versorgung mit erneuerbarer Wärme. Der Preis dafür sind hohe Anfangsinvestitionen und ein gewisses Risiko, dass an den Bohrstellen trotz der umfangreichen Voruntersuchungen kein oder nicht genügend heißes Thermalwasser gefunden wird. Die

„Aufsuchung“ ist gegenüber dem ursprünglichen Zeitplan erheblich im Rückstand. Die Firma GeoHardt hat kürzlich den geplanten Standort ihrer ersten Bohrung (auf der Rheinau) bekanntgegeben, und die Firma Vulcan Energy will in Kürze auch ihren ersten Standort nennen. Eigentlich hätte das alles schon vor zwei Jahren passieren sollen. Die Betreiber halten eine Inbetriebnahme bis 2030 zwar noch für realistisch. Aufgrund der Unwägbarkeiten der Genehmigungsverfahren und des Fündigkeitsrisikos erscheint das allerdings sehr optimistisch.

Unsere Forderungen zur Geothermie:

  • Zur Vertrauensbildung in der Bevölkerung müssen alle Planungen offengelegt werden, es muss ein verlässlicher Haftpflichtversicherungsschutzbestehen, und es sollte eine unabhängige seismische Überwachung während der Bohrungen und während des Betriebs der Anlagen geben.
  • Mit der aus Sicherheitsgründen gebotenen Sorgfalt sollten aber ansonsten die Genehmigungsverfahren und die technische Erschließung jetzt so schnell wie möglich durchgeführt werden.

Flusswärmepumpen: Niedrigere-Vorlauftemperatur besser als fossile Nachheizung

Positiv ist auch die geplante und in kleinem Maßstab schon begonnene Nutzung der Flusswärme. Auf dem Gelände des GKM ist schon eine 20 MW-Flusswärmepumpe in Betrieb, und eine zweite mit einer thermischen Leistung von 165 MW wurde in Auftrag gegeben. Eventuell soll noch eine Dritte dazukommen, falls die Geothermie nicht rechtzeitig zur Verfügung steht. Der Rhein bietet ein großes nutzbares Potenzial an Flusswärme, und Großwärmepumpen sind erprobte Technik. Für die MVV scheint die Flusswärme allerdings nicht die erste Wahl zu sein. Offenbar werden Altholz- und Müllverbrennung und auch die Geothermie für kostengünstiger gehalten.

Erschwert wird die Nutzung zurzeit durch die geforderte hohe Vorlauftemperatur des Fernwärmnetzes. Nach Meinung der MVV muss die im Winter zeitweise bis zu 130 Grad betragen, damit die benötigte Wärmemenge transportiert werden kann, und damit auch energieineffiziente Häuser warm werden. Die jetzt bestellte 165 MW Flusswärmepumpen soll laut einer Pressemitteilung von MVV und STRABAG auch durchaus 130 Grad liefern können. Trotzdem plant die MVV zusätzlich eine Gas-Nachheizung, die vorerst mit fossilem Erdgas und später „bilanziell“ mit Bio-Methan betrieben werden soll. Die Gründe dafür scheinen mehr betriebswirtschaftlich als technisch zu sein. Aber selbst, wenn es einen plausiblen Grund geben sollte, wäre es wohl weniger ein Problem der Wärmepumpen, sondern mehr ein historisch bedingtes Problem des Netzes und vielleicht einiger Gebäude, das aus mehreren Gründen am besten durch Änderungen im Netz- und (soweit überhaupt mötig) bei den Verbrauchern gelöst würde (näheres dazu weiter unten).

Unsere Forderungen zur Flusswärme:

  • Im Fernwärmenetz muss so bald wie möglich die hohe Vorlauftemperatur gesenkt werden, damit die Nachheizung mit fossilem Gas unnötig wird.
  • Wenn die Wärme wirklich klimaneutral werden soll, darf für den Betrieb der Flusswärmepumpen nur Strom aus erneuerbarer Energie genutzt werden.
  • für den Fall einer verspäteten Inbetriebnahme der Geothermie-Anlagen sollte die dritte Flusswärmepumpe rechtzeitig in Auftrag gegeben werden.

Der Nachheizer ist überdimensioniert, niedrigere Netztemperatur hätte viele Vorteile

In dem Diagramm oben sieht man, dass die Vorlauftemperatur des MVV-Fernwärmenetzes (rote Kurve mit der Temperaturskala auf der rechten Seite) im Jahr 2019 nur an wenigen Tagen höher als 110 Grad war. Auch wenn die MVV die Flusswärmepumpen schon ab 100 Grad für unwirtschaftlich hält, ist nicht wirklich einzusehen, warum sie für eine so geringe und nur temporäre Temperaturanhebung meint, mit einem fossilen 160 MW-Dampfkessel 340 Grad heißen Dampf erzeugen zu müssen. Wenn man stattdessen auf der Netz- und Verbraucherseite die Voraussetzungen schaffen würde, um mit 100 Grad auszukommen, hätte das auch andere Vorteile: Die Netzverluste und die thermischen Isolationsanforderungen wären geringer und die Nutzung von Abwärme wäre einfacher.

Häuser, die wegen schlechter Energieeffizienz eine sehr hohe Vorlauftemperatur brauchen, müssten besser gedämmt werden, und die Wärmetransportkapazität im Netz könnte durch Absenkung der Rücklauftemperatur und notfalls durch Vergrößerung der Leitungskapazität erhöht werden. Soweit auch das Temperaturgefälle im Netz eine Rolle spielt, sollte sich das Problem durch die tendenziell steigende Anzahl von dezentral verteilten Wärmequellen automatisch entschärfen. Hexenwerk kann das alles nicht sein. Das Fernwärmenetz der Stadtwerke Heidelberg hat z.B. nur maximal 95 Grad.

Wie ClimateView das Verfehlen der Mannheimer Klimaziele zeigt

Wie die Mannheimer Klimaziele nicht erreicht werden wollen wir an den Handlungsfeldern Energieproduktion, Industrie, Mobilität und Private Haushalte aufzeigen, da deren Einsparpotential am größten ist.

1 Energieproduktion

Photovoltaik

Im  Handlungsfeld Energieproduktion findet sich unter Stromproduktion zuvorderst die Photovoltaik-Offensive. Hier gibt es neben den Planzahlen konkrete Zielerreichungszahlen für das Jahr 2025. Die gute Nachricht ist, dass der Ausbau der PV voranschreitet. Allerdings wird das Ziel bei Weitem nicht erreicht: nur gut 30% des geplanten Ausbaus sind es bisher. Um das Ausbauziel 2030 noch irgendwie umzusetzen, müsste die bestehende Lücke in einer Art Sprint geschlossen und die jährlichen Zubauten enorm gesteigert werden.

Wind

Pläne für Windkraft in Mannheim wurden zwischenzeitlich zurückgenommen; ob diese noch weiter verfolgt werden ist unklar.

Dekarbonisierte Fernwärme

Aktuell von der MVV verbreitete Zahlen über den Anteil ‚grüner‘ Fernwärme und der nachweisbar dekarbonisierten Wärme differieren stark. Die Umsetzung von Geothermie Werken ist gegenüber der Planung sehr verzögert, zum Ausbau einer zusätzlichen großen Flusswärmepumpen gibt es bisher wenig Konkretes. 

Daher zweifeln wir Anfang 2025 doch stark an einer vollständigen Transformation der Fernwärme bis 2030.

2 Industrie

Im Handlungsfeld Industrie fallen 46 % aller Emissionen an. ClimateView weist für vier Maßnahmenbereiche lineare Emissionsminderungen aus; die einzelnen Maßnahmen selbst sind jedoch nicht mit konkreten Einsparungen verknüpft. Nachweise der tatsächlichen Emissionen für die Jahre 2020 bis 2024 sind nicht vorhanden. Hier entsteht der Eindruck, dass die Stadt zwar aktiv ist aber weder die Wirkungen ihrer Maßnahmen benennen noch die Wirksamkeit belegen kann.

3 Mobilität

Im KSAP wurde das Potenzial der Umstellung auf Elektromobilität analog der Planung der alten GroKo für 2030 angesetzt, in ClimateView ist davon nur ein Drittel verblieben.

Konkrete Zahlen finden sich im gesamten Bereich Mobilität nur für die PKW-Dichte pro Tausend Einwohner. Ausgehend von 483 PKW in 2020 wird für 2023 ein Ziel von 465 genannt. Tatsächlich sind es jedoch 479. Dieses Ziel wird als ebenso verfehlt. Leider fehlen andere mögliche Parameter (Verkehrszählungen, Spritverbrauch, ÖPNV-Daten), die geeignet sind, den Fortschritt der Emissionsminderungen zu beurteilen. Die Stadt ist gewiss mannigfaltig aktiv, welche konkreten CO2-Einsparungen damit erreicht werden bleibt zumeist unklar. Der Verkehrsversuch Innenstadt ist inzwischen rückabgewickelt, ein angekündigtes neues Konzept liegt nicht vor. So besteht auch in diesem für 24% aller Mannheimer Emissionen wichtigen Handlungsfeld der Eindruck eines Blindfluges.

4 Private Haushalte

Die Stadt Mannheim fördert die Umstellung fossiler Heizungsanlage zu erneuerbaren. Trotzdem wurden bisher beim Austausch im Bestandwohnungsbau überwiegend Gasheizungen eingebaut (etwa 1.500 seit 2023).

Das Einsparpotential der privaten Haushalte wird überwiegend in der Sanierung gesehen. Eine daran orientierte Sanierungsoffensive setzt sich zum Ziel jährlich 4% aller Bestandswohnungen energetisch zu sanieren, um den Energieeinsatz für Wärme entsprechend zu mindern. Bis 2023 konnten jedoch nur 4% aller Wohnungen saniert werden, die Zielerreichungslücke beträgt 75%. 

Summary

In den Handlungsfelder Industrie und Mobilität fallen knapp ¾ aller Emissionen an für die bisher keine Minderungen erkennbar sind oder berichtet wurden. Das Einsparpotential bei den privaten Haushalten wird zu 75% verfehlt. Die Dekarbonisierung der Fernwärme ist nicht so weit fortgeschritten wie von der MVV behauptet. Die Umsetzung konkreter Maßnahmen widerspiegelt so die mangelnde finanzielle Ausstattung des Klimafonds, die unzureichende Bereitschaft der Stadt und Stadtgesellschaft zu einer Klimapolitik, die den Anforderungen des Klimaschutzaktionsplanes 2030 genügen würde.

Wie aussagekräftig sind die Daten in Climate View?

Mehr Wunschvorstellung als Realität

Seit Anfang 2024 gibt es in dem Web-basierten Software-Tool Climate View öffentlich zugängliche Daten zur Umsetzung des Klimaschutzaktionsplans (KSAP) der Stadt Mannheim. Damit sollen die Fortschritte bei der Umsetzung des Plans nachverfolgbar gemacht werden.

Gegenüber dem KSAP gab es von Anfang an eine gewisse Skepsis, und mit der Zeit erscheint es immer unwahrscheinlicher, dass mit den bisher umgesetzten und den geplanten Maßnahmen bis 2030 die „Klimaneutralität“ (nach Definition der Stadt eine 80%ige Emissionsreduzierung) erreicht wird. Vertreter*innen der Stadt erklären demgegenüber nach wie vor, man sei bei der Umsetzung auf einem guten Weg, verweisen auf zahlreiche angestoßene Maßnahmen und auch immer wieder auf Climate View, wo der Status sichtbar sein soll.

Bei näherer Betrachtung des Tools ist allerdings die Aussagekraft der darin enthaltenen Informationen sehr begrenzt. Da die Daten großenteils aus dem KSAP übernommen wurden, hat Climate View auch die gleichen Schwachpunkte wie der KSAP.

Die Beschreibung der Maßnahmen ist trotz zusätzlicher Texte meist nicht konkreter als die der entsprechenden Aktivitäten im KSAP. 151 der 320 Maßnahmen haben aktuell den Status „in Umsetzung“ ohne das dabei klar wird, an was der Umsetzungsstand gemessen wird und welchen Effekt sie bisher haben.

Die Berechnung der Emissionsminderungspotenziale wird nicht erläutert und ist genauso wenig nachvollziehbar wie die der entsprechenden Angaben im KSAP. Das gilt sowohl für die Potenziale, die direkt aus dem KSAP übernommen wurden, als auch für die, die bei der Übertragung angepasst wurden.

Als Ausgangsbasis gelten die Ist-Emissionen von 2020 (2,55 Mio Tonnen), die infolge der Corona-Pandemie deutlich niedriger waren als die der Vorjahre und auch der Folgejahre. Die Emissionsminderungspotenziale, die als Absolutzahlen davon abgezogen werden, wurden während der Entstehung des KSAP auf Basis der Ist-Daten von 2018 berechnet. Damals lagen die Emissionen noch bei 3,1 Mio. Tonnen. Offenbar wird unterstellt, dass diese Potenziale unabhängig von der Emissionsbasis sind, was sehr unwahrscheinlich ist, egal ob die Potenzialzahlen an sich plausibel sind oder nicht.

Durch die lineare Interpolation der Emissionsminderungskurven entsteht der Eindruck, dass die Potenziale sich in mehr oder weniger konstanten Prozentsätzen pro Jahr quasi automatisch einstellen. In der Realität wird der Verlauf der Kurven vom Wirksamwerden der Umsetzungsschritte bestimmt.

Der nach 2020 eingetretene Wiederanstieg der Emissionen (auf 2,8 Mio. Tonnen 2022) ist zwar in einem Übersichtsdiagramm am Anfang dargestellt, in den Emissionsminderungskurven wird er allerdings nicht berücksichtigt. Laut Climate View hätten im Jahr 2022 die Emissionen bei 2,2 Mio Tonnen liegen müssen statt bei den realen 2,8 Mio Tonnen.

Aus den zusätzlich dargestellten Indikatoren (GWh erneuerbarer Strom, Pkw pro 1000 Einwohner*innen etc.) könnte man mehr oder weniger direkte Rückschlüsse auf Emissionsminderungen ziehen. Bei mehreren dieser Indikatoren gibt es erhebliche Abweichungen der Ist-Werte von den Soll-Werten (siehe Extra-Artikel dazu). Merkwürdigerweise haben diese Zielverfehlungen trotz der angenommenen Abhängigkeiten keinen Einfluss auf den dargestellten Verlauf der Emissionsminderungen. Es gibt auch keine Hinweise auf zusätzliche Maßnahmen zur Nachsteuerung, die bei so deutlichen Abweichungen von der Planung eigentlich notwendig wären, um den Rückstand aufzuholen.

Bei der von Anfang an ausgewiesenen „Zielerreichungslücke“ von 27% (Differenz zwischen der bis 2030 angestrebten Emissionsminderung und der Summe der angenommenen Minderungspotenziale) bleibt unklar, wie die geschlossen werden soll. Nach den Erläuterungen dazu soll es sich um Emissionen handeln, die auf kommunaler Ebene nicht beeinflusst werden können. Es gibt aber keine Hinweise, welche Art von Emissionen da gemeint ist, und welche rechtlichen oder sonstigen Voraussetzungen auf anderen politischen Ebenen geschaffen werden müssten, um sie zu vermindern.

Dazu kommen noch andere Ungereimtheiten. In der Rechnung von Climate View werden die großenteils aus dem KSAP übernommenen Emissionsminderungspotenziale einfach addiert, wovor im KSAP ausdrücklich gewarnt wird, weil die Zahlen nicht unabhängig voneinander sind. Und obwohl die als Ausgangsbasis dienenden Ist-Zahlen nach dem BISKO-Standard berechnet wurden, wird bei den Emissionsminderungen auch die Netzstromverdrängung durch lokal erzeugten erneuerbaren Strom mitgerechnet.

Zusammenfassend kann man sagen, dass die Emissionskurven in Climate View eher die Wunschvorstellung der Verantwortlichen als die real erzielten Emissionsminderungen widerspiegeln. Zumindest bei der aktuellen Handhabung in Mannheim handelt es sich um ein statisches Modell auf wackliger Datenbasis, das einen kontinuierlichen Rückgang der Emissionen von 2020 bis 2030 unterstellt und Soll-Ist-Abweichungen bei den Emissionen nicht abbildet. Wenn man sich ein Bild vom Stand der Umsetzung des KSAP machen will, helfen einem die Emissionskurven in Climate View nicht weiter. Soll-Ist-Vergleiche gibt es nur bei den zusätzlichen Indikatoren, und da bestätigt sich eigentlich nur der Eindruck, dass die Umsetzung des KSAP massiv im Rückstand ist.

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