Mannheim kohlefrei Klimaschutz Forderungen zur Bundestagswahl

Klimageld

Das schon lange versprochene Klimageld wird sofort für die Jahre 2024 und 2025 an die in Deutschland lebenden Menschen ausbezahlt. Dabei werden soziale Kriterien beachtet und Bezieher*innen besonders hoher Einkommen nicht berücksichtigt. Der Klimafond wird über die sich sukzessive erhöhende CO2-Bespreisung gebildet, entsprechend steigt das Klimageld.Von diesem Mechanismus haben diejenigen Vorteile, die mit weniger klimaschädlichen Emissionen leben.

Investitionen in Klimaschutz

Es braucht eine konzertierte Politik von Bund, Ländern und Kommunen, die mit Hilfe eines Sondervermögens oder Aufhebung der Schuldenbremse die Transformation zu einer klimaneutralen Gesellschaft finanziert. U.a. auch zur Erweiterung der Finanzierungsspielräume für diesen Zweck muss die geplante und schon stattfindende Aufrüstung gestoppt werden. Mit den dann verfügbaren Mitteln müssen insbesondere die folgenden Maßnahmen umgesetzt werden:

  • Ausbau der Bahn und aller öffentlicher Verkehre zu einem flächendeckenden Angebot zu bezahlbaren Preisen. Die letzten Bahnpreiserhöhungen werden zurückgenommen und es werden kostengünstige, attraktive Preise für alle öffentlichen Verkehre angeboten. 
  • Umsetzung der Wärmewende durch die massive Förderung erneuerbarer Fern- und Nahwärme und den Ersatz fossiler Gebäudeheizungen.
  • Auf- und Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur für den elektrifizierten Verkehr. 
  • Verstärkte Investitionen in den Ausbau erneuerbarer Energien, den Umbau des Stromnetzes und in ausreichende Speicherkapazitäten.
  • Ausrichtung der Förderung der Industrie ausschließlich auf klimaerhaltende Produktion
  • Die Bundesregierung muss sich dafür einsetzen, dass die Fördermittel der EU für die Landwirtschaft vorrangig dem ökologischen und klimaerhaltenden Anbau zugutekommen.

Streichung aller fossilen Subventionen

  • Streichung des Dienstwagenprivilegs
  • Besteuerung Kerosin
  • Streichung des Dieselprivilegs
  • sofortiger Stopp des Braunkohle-Tagebaus
  • Sofortiger Stopp des Ausbaus der LNG-Infrastruktur

Beibehaltung der bestehenden Klimaschutzgesetzgebung

  • Im Klimaschutzgesetz werden die Sektorenverantwortlichkeit und die Verpflichtung zu Sofortprogrammen im Fall von Überschreitungen der Sektorziele wieder eingeführt. Damit müssen die fortlaufenden Zielverfehlungen des Mobilitätssektors endlich mit Maßnahmen zur Emissionsminderung in diesem Bereich belegt werden (ua. Tempolimits)

PM von Mannheim kohlefrei zu den Hausdurchsuchungen bei Mitgliedern der Letzten Generation auch in Mannheim

10. August 2024

Wir wehren uns entschieden gegen die Kriminalisierung der Mitglieder und der Organisation Letzte Generation für Aktionen des zivilen Ungehorsams wie zuletzt die Flughafenblockade in Frankfurt. Statt solche Aktionen zu kriminalisieren ist es unbedingt erforderlich, dass der Flugverkehr reduziert wird.

Die Luftfahrindustrie ist gegenwärtig für gut 3 % der globalen CO2 Emissionen verantwortlich. Berücksichtigt man alle Klimaeffekte, liegt der Anteil bei rund fünf Prozent.

Davon unbeeindruckt erwartet das globale Netzwerk der Luftverkehrsindustrie (ATAG) eine Verdoppelung des Flugverkehrs bis 2050. Dieser soll dann klimaneutral erfolgen. Bei dieser Art von Klimaneutralität handelt es sich um eine Mär. Jegliche Art der Beförderung von Sachen oder Personen mittels hoher Geschwindigkeit und in großen Höhen bedarf eines enormen Energieaufwandes, dessen Ersatz durch erneuerbare Ressourcen schlichtweg nicht darstellbar ist.

Erst kürzlich ist in Hamburg der Plan gescheitert im großen Stil CO2-freies Kerosin herzustellen. Nirgends zeichnen sich Lieferanten für die ab 2025 benötigten Mengen an nachhaltigen Flugtreibstoffe ab. Die Pläne für spätere Jahre sind damit obsolet, alternative Antriebe für die Masse der großen Flieger nirgendwo verfügbar. 

Für die Stadt Mannheim steht die Beendigung der städtischen Subventionen für den Flughafen in Neuostheim auf der Tagesordnung.

Stellungnahme zur aktuellen MVV-Planung: Umstellung der Fernwärme bis 2030

Konfrontiert mit einem Zertifikat, das der MVV für 2022 nur 12,5 % erneuerbare Fernwärme bescheinigt, verweisen Aufsichtsratsvorsitzender OB Specht und Vorstandvorsitzender Müller im MM-Interview vom 23.03.2024 auf angeblich 60 % erneuerbare Wärme schon dieses Jahr. Im Jahr 2020 wurde die Müllverbrennung auf der Friesenheimer Insel an die Fernwärme angeschlossen, seitdem behauptet die MVV 30 % der Wärme seien grün. Das amtliche Zertifikat kann nicht mal die Hälfte davon bestätigen. Das wird auch gar nicht bestritten, sondern gleich mit der nächsten ‚grünen‘ Ankündigung beantwortet, an deren Realitätsgehalt aus unserer Sicht begründete Zweifel bestehen.

Wärme aus Holzverbrennung ist nicht klimaneutral

Dieses Jahr will die MVV hauptsächlich die Holzverbrennung auf der Friesenheimer Insel an die Fernwärme anschließen. Es werden 45 MW Wärme bereitgestellt, das sind etwa 15% der insgesamt erforderlichen Fernwärme und könnte die erneuerbare Fernwärme um diesen Prozentsatz erhöhen, wenn nicht Holzverbrennung zum Zwecke der Energie- und Wärmegewinnung sehr kritisch zu sehen wäre. Bei der Holzverbrennung wird  CO2 emittiert, das erst mit dem Nachwachsen des Waldes nach etwa 80 Jahren wieder ausgeglichen wird. Zudem verbrennt die MVV nach letzten Zahlen aus dem Jahr 2022 etwa 50% Hölzer die noch für andere stoffliche Verwertungen verwendet werden könnten. In Deutschland konkurrieren 146 Holzverbrennungsanlagen um die Ressource Altholz, es wird etwa 80 % des Altholzes verbrannt, während es in Italien und Frankreich nur etwa 20% sind. Deutschland importiert Altholz! In der Spanplattenproduktion wird wegen der geringen Altholzverfügbarkeit Frischholz eingesetzt. In dem Zeitraum in dem sich entscheidet, ob die Klimaziele eingehalten werden können ist es mehr als fraglich Wärme aus der Altholzverbrennung als klimaneutral an zu sehen. 

Müll

Seit 2024 ist die Müllverbrennung in den CO2-Zertifikatehandel mit einbezogen. Nur der biogene Anteil stellt grüne Fernwärme bereit (siehe Zertifikat 2022). Die von der MVV angestrebte Abscheidung und Speicherung von Kohlendioxid (CCS) ist sehr energieintensiv und hat unseres Erachtens keine Chance auf Umsetzung bis 2030. CCS sollte nur da zum Einsatz kommen, wo Alternativen wie in der Zement- und chemischen Industrie noch nicht vorhanden sind. Unbedingt erforderlich ist eine Müllvermeidungsstrategie aller gesellschaftlichen Akteure.

Flusswärmepumpen

Seit Herbst 2023 betreibt die MVV eine Flusswärmepumpe mit 20 MW am Standort des GKM und kann damit den Anteil erneuerbarer Wärme geringfügig erhöhen. In modularer Bauweise sind zusätzlich gut 100 MW geplant. Es gibt noch keine genauen Fertigstellungsdaten. Das Fernwärmenetz wird überwiegend als Hochtemperaturnetz mit Vorlauftemperaturen von 130 Grad betrieben. Großwärmepumpen werden diese Temperaturen nicht erreichen und die bereitgestellte Wärme bedarf daher einer Nacherwärmung. Es kommt daher darauf an mit welchem Energieträger diese Nacherwärmung durchgeführt wird. Insofern dabei fossile Quellen genutzt werden, kann auch diese Wärme nicht als 100 % klimaneutral gewertet werden. Auch der Betrieb der Wärmepumpen kann nur dann als klimaneutral angesehen werden, wenn der Strom zu 100 % erneuerbar ist.

Geothermie

Die MVV Tochter GeoHardt plant bis zu drei Geothermie Werke mit jeweils 30 MW an Wärmeleistung die im Jahr 2030 zur Verfügung stehen sollen. Im Mannheimer Norden plant die Firma Vulcan Energy ebenso mehrere geothermische Anlagen zur Gewinnung von Lithium für die Batterieherstellung. Die Wärme aus diesen Anlagen wird für die Fernwärme zur Verfügung stehen.  Diese an sich positiven Planungen sind hinsichtlich des Zeithorizonts 2030 mit einigen Risiken behaftet. So hat sich die Auswertung der 3D Seismik aus der Aufsuchung von Anfang 2023 jetzt schon um etwa ein Jahr verzögert. Fündigkeit ist nicht garantiert, an möglichen Standorten mag es an Akzeptanz mangeln und langwierige politische und juristische Auseinandersetzungen zu bestehen sein. Bei der Umsetzung können technische, kostenintensive Schwierigkeiten auftreten. Für die verschiedenen Ausführungsschritte sind jeweils Genehmigungen einzuholen, die wiederum ihre Zeit benötigen. Und es kann dauern, bis eine Anlage wirklich in Produktion ist. Aus all dem sehen wir ein großes Risiko, dass die geothermischen Anlagen bis 2030 nicht im angedachten Umfang erneuerbare   Fernwärme bereitstellen können.

Spitzenlastheizwerke Rheinau und Friesenheimer Insel

Die beiden Spitzenlastheizwerke sollen mit von der MVV andernorts erzeugtem Biomethan betrieben werden. Wenn die anderen erneuerbaren Anlagen nicht im geplanten Umfang produktiv gehen können und die GKM-Blöcke stillgelegt sind, besteht das Risiko, dass die MVV zusätzlich fossiles Erdgas einsetzen muss. 

Zusammenfassung

Fernwärme aus Biomasse und Müll sind nicht klimaneutral, CCS ist keine Alternative zu klimaneutralen Energieträgern. Auf Flusswärme und Geothermie zu setzen ist prinzipiell gut. Hinsichtlich der späten Hinwendung der MVV auf diese erneuerbaren Energieträger bestehen begründete Zweifel, dass die Ziele bis 2030 erreicht werden können. Es besteht die Gefahr, dass nach 2030 neben der Müll- und Holzverbrennung auch weiterhin fossile Energieträger zur Fernwärmeversorgung in Mannheim beitragen müssen. Die Spitzenlastheizwerke müssten über ihren eigentlichen Zweck hinaus als reguläre Heizwerke mit Gas betrieben werden. Wenn gegen Ende der 20er Jahre absehbar wird, dass die vorhandenen erneuerbaren Energieträger nicht ausreichen, ist zu befürchten, dass ein Weiterlaufen der Steinkohleverbrennung in Neckarau über das Jahr 2030 hinaus als alternativlos dargestellt und durchgesetzt wird.

Zudem besteht eine große Lücke zwischen den Ankündigungen der MVV über den Prozentsatz grüner Wärme zu den tatsächlich erreichten Werten. Für 2022 wird nicht die Hälfte erreicht. Für 2023 liegt kein unabhängiges Zertifikat vor, die MVV verweist auf ein Zertifikat auf Basis von Plandaten (!!), das angeblich 42 % ausweist. In Herbst 2023 wurde nur die Flusswärmepumpe zusätzlich in Betrieb genommen, so dass von einem etwas höherem Anteil erneuerbarer Fernwärme auszugehen ist, der aber weit von den Plandaten entfernt sein dürfte. Ab 2024 wird die Wärme aus der Holzverbrennung genutzt und die beiden Spitzenlastheizwerke stehen zu Verfügung. Selbst wenn man die von MVV selbst zugrunde gelegten Prozentanteile der jeweiligen Energieträger (19 % Müll, 15 % Biomasse, 10 % Besicherung) unter Außerachtlassung der Flusswärmepumpe aufaddiert, werden die angekündigten 60 % nicht erreicht. Unter Berücksichtigung nur des biogenen Anteils aus der Müllverbrennung und nur der Biomasse aus nicht mehr verwendbaren Altholzklassen wird es nochmals deutlich weniger.

Die zögerliche Umsetzung wirklich erneuerbarer Wärmegewinnung, das Schönrechnen grüner Wärme zusammen mit den plakativen Ankündigungen zukünftiger grüner Wärme lassen uns doch sehr daran zweifeln, ob so die für 2030 angestrebten Ziele erreicht werden.

Ergänzender offener Brief der Mannheimer Klimagerechtigkeitsinitiativen an die Stadt Mannheim zum Klimaschutzaktionsplan und zum Klimaneutralitätsziel 2030

Sehr geehrter Herr Specht,

wir – die unterzeichnenden Mannheimer Klimaschutz- und -Gerechtigkeitsinitiativen – haben am 23.11.2023 in einem offenen Brief an die Stadt Mannheim (z. Hd. Frau Bürgermeisterin Pretzell) eine Konkretisierung des Klimaschutzaktionsplans und die kurzfristige Einleitung von Maßnahmen zu dessen Umsetzung angemahnt. Grund dafür war und ist, dass wir bisher nicht erkennen können, wie die Stadt ihr bisher verfolgtes Ziel, bis 2030 klimaneutral zu werden, erreichen will.

Am gleichen Tag hat der Mannheimer Morgen ein mit Ihnen geführtes Interview veröffentlicht, in dem Sie genau dieses 2030er-Ziel in Frage stellen. Dabei weisen Sie im Satz davor noch stolz auf das „Mission Label“ hin, das die Stadt für die Verfolgung dieses Ziels kürzlich von der EU erhalten hat.

Diese Erklärung hat uns sehr erstaunt. Soweit aus den wenigen Sätzen ersichtlich, begründen Sie das mit ungeklärten Finanzierungsfragen. Sie zitieren Ihren Amtsvorgänger Kurz, der „eingeräumt“ habe, dass die Transformation ohne die Unterstützung von Bund und Land nicht funktioniere. Eine wirklich neue Erkenntnis ist das nicht. Im Klimaschutzaktionsplan werden zu jedem Handlungsfeld „Rahmenbedingungen auf EU-, Bundes- und Landesebene“ genannt, zu denen auch „Förderprogramme“ und „Bereitstellung finanzieller Mittel“ gehören. D.h. diese Abhängigkeit war schon bei der Entstehung des KSAP und spätestens bei dessen Verabschiedung vor einem Jahr allen Beteiligten bekannt.

Diese Fördermittel jetzt quasi schon abzuschreiben, weil die Finanzierung des „Klima- und Transformationsfonds“ durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts unsicher geworden ist, wäre sehr voreilig. Für die meisten der aktuell betroffenen Förderprogramme wird es Finanzierungsquellen geben müssen, schon deshalb, weil sonst die Vorgaben des Klimaschutzgesetzes auf Bundesebene nicht mehr einhaltbar wären. Wenn die Stadt aufgrund dieser temporären Unwägbarkeiten gleich ihr Klimaneutralitätsziel aufgibt oder verschiebt, erweckt das eher den Eindruck, dass dafür nach einem Vorwand gesucht wurde.

Eine derartige Entscheidung darf nicht getroffen werden, bevor es konkrete Umsetzungskonzepte für die KSAP-Maßnahmen gibt, der Bedarf an öffentlichen Mitteln für die Finanzierung genau quantifiziert ist, und bevor die Fördermöglichkeiten durch EU-, Bundes- und Landesmittel abschließend geklärt und ausgereizt sind.

In dieser Woche beginnt die Weltklimakonferenz COP28. Im Vorfeld wurde in diversen Dokumenten wieder aufgezeigt, wie unzureichend die bisherigen Klimaschutzstrategien sind. Gleichzeitig verzeichnet die Meteorologie das heißeste Jahr seit Beginn der Wetteraufzeichnungen und eine weitere Zunahme von Extremwetterereignissen. Wenn die Erde bewohnbar bleiben soll, muss der Ausstieg aus fossiler Energie deutlich beschleunigt werden. Wenn dieser Prozess jetzt durch die Aufgabe oder Aufweichung von Klimazielen verzögert würde, wäre das politisch ein fatales Signal und ein schlechtes Beispiel für andere.

Wir erwarten, dass Mannheim bei der Transformation die vorab durch das „Mission Label“ honorierte Vorreiterfunktion auch tatsächlich wahrnimmt.

Über eine baldige Stellungnahme dazu würden wir uns freuen. Das gilt natürlich auch nach wie vor für unseren ursprünglichen offenen Brief vom 23.11..

Mit freundlichen Grüßen

Parents & People for Future Mannheim
Fridays for Future Mannheim
Extinction Rebellion Mannheim
Mannheim Zero
Mannheim kohlefrei

Kommentar zum Klimaschutzaktionsplan


Ein wirklicher Transformationsplan sieht anders aus

Seit November 2022 hat Mannheim einen Klimaschutzaktionsplan (KSAP). Er soll als Leitfaden für die Maßnahmen dienen, durch die Mannheim bis 2030 klimaneutral werden soll. Das Anstreben dieses Ziels ist Voraussetzung für die Beteiligung der Stadt an dem EU-Programm „100 Climate Neutral and Smart Cities“. Der Klimaschutzaktionsplan ist in einem längeren Prozess entstanden, an dessen Anfang das Versprechen einer umfassenden Bürgerbeteiligung stand, ein Anspruch, der in der Realität leider kaum eingelöst wurde. Die zu insgesamt acht Handlungsfeldern gebildeten Strategiegruppen, an den Vertreter:innen gesellschaftlicher Gruppen (u.a. auch von Klima- und Umweltorganisationen) beteiligt waren, und in denen die inhaltliche Diskussion über die Maßnahmen stattfinden sollte, haben sich nur wenige Male getroffen. Die eigentliche inhaltliche Arbeit wurde von dem von der Stadt beauftragten Wuppertal-Institut geleistet. Von Anfang an gab es Uneinigkeit über die Zielsetzung und das Vorgehen, z. B. ob es nur um das Erreichen von Klimaneutralität zu einem definierten Zeitpunkt gehen sollte oder auch um die Einhaltung des für Mannheim bei Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5 Grad rechnerisch verbleibenden Emissions-Restbudgets von 16,2 Millionen Tonnen CO2, und wie konkret der Transformationspfad festgelegt werden soll.

Die Maßnahmenbeschreibungen müssten angesichts der knappen Zeit konkreter sein

Das Ergebnis hat dementsprechend Licht- und Schattenseiten. Beschrieben werden insgesamt 81 Maßnahmen aus 8 Handlungsfeldern. Es sind gute Ideen dabei, deren Umsetzung den Klimaschutz in Mannheim auf jeden Fall voranbringen würden. Einige der Maßnahmen sind detaillierter beschrieben. Ein großer Teil sieht allerdings mehr aus wie das Ergebnis eines Brainstormings und noch nicht wie eine umsetzbare Planung. Der vielfach nur geringe Konkretisierungsgrad passt schlecht zu der (für einen großen Teil der Transformation) nur noch kurzen verbleibenden Umsetzungszeit.

Z. B. ist es sicher positiv, wenn geplant ist, die Fernwärme durch Erschließung der Potenziale an Flusswärme, Biomasse, Geothermie, industrieller Abwärme und Solarthermie zu dekarbonisieren. Zu diesem Thema war schon viel Vorarbeit geleistet worden. Es gibt z.B. die „Potenzialstudie Klimafreundliche Fernwärme ohne GKM 2030“ von BUND und Fraunhofer IEE und auch die „Energierahmenstudie“ des Wuppertal-instituts für die MVV (was immer man von deren Inhalt hält). Insofern sollte jetzt eigentlich schon konkreter darstellbar sein, von welchem Energieträger bis wann welcher Beitrag zur Fernwärme kommen soll, und wann die Kohleverbrennung im GKM beendet werden kann. Solche Konkretisierungen sucht man im KSAP allerdings vergeblich (das Ende der Kohleverbrennung wird nur als Randbedingung aufgeführt). Schwer zu verstehen ist, dass die Müllverbrennung, die aktuell schon als Energiequelle für die Fernwärme genutzt wird und leider auch fossiles CO2 emittiert, nicht mal erwähnt wird. Notwendig und begrüßenswert ist die geplante Offensive für energetische Gebäudesanierung zur Reduzierung des Heizenergiebedarfs, wobei da nicht wirklich klar wird, wie 4 % Sanierungen pro Jahr bei der begrenzten Handwerkskapazität und anderen bestehenden Hindernissen (Denkmalschutz, Erhaltungssatzungen, Finanzierungsprobleme) erreicht werden sollen.

Positiv ist das Vorhaben, in der Industrie die Energieeffizienz zu verbessern, zu „kohlenstoff-freien oder -armen Energieträgern“ zu wechseln, Abwärme zu nutzen und Prinzipien der Kreislaufwirtschaft mit besserer Wiederverwendung von Rohstoffen einzuführen. Allerdings scheinen auch diese Überlegungen bisher noch wenig konkret zu sein, was angesichts des Stellenwerts dieses Sektors – er ist immerhin für fast die Hälfte des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen von Mannheim verantwortlich – und der kurzen Zeit bis 2030 Zweifel weckt, welchen Beitrag die Industrie bis dahin wirklich leisten wird. Die energieintensiven Prozesse der größeren Betriebe sollten eigentlich bekannt sein (z.B. in der Papierindustrie).

Unterstützenswert ist die Absicht, den klimaschädlichen Autoverkehr durch Verkehrsvermeidung und -Verlagerung auf ÖPNV, Rad- und Fußverkehr zu reduzieren, und nicht nur auf die „Antriebswende“ zu hoffen.

Schließlich ist auch gut und notwendig, dass Maßnahmen zur Klimaanpassung genannt werden, z. B. Flächenentsiegelung, Gebäudebegrünung, und Schwammstadt-Konzept. Hitzewellen und Extremwetterlagen nehmen allgemein zu, so dass die Klimaanpassung dringlicher wird. Dabei sollte aber klar sein, dass diese Maßnahmen kaum zur CO2-Reduzierung beitragen und auf keinen Fall Ersatz für wirksamen Klimaschutz sein können.

Ungesicherte „Rahmenbedingungen“ und unklare Verantwortlichkeit

Für die einzelnen Maßnahmen werden jeweils Rahmenbedingungen, Zeithorizont, Beitrag zur Klimaneutralität, finanzieller Aufwand, mögliche Synergien und Zielkonflikte und Zuständigkeiten für die Umsetzung genannt.

Unter „Rahmenbedingungen“ steht, welche rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen auf EU-, Bundes- und Landesebene vorher geschaffen werden müssen, damit die jeweilige Maßnahme durchführbar und wirksam wird. Es ist unbestreitbar, dass Mannheim keine Insel ist, weder geografisch noch politisch oder energetisch. Die Möglichkeiten, mit den Mitteln und ordnungsrechtlichen Kompetenzen einer Kommune innerhalb eines noch fossilen Umlands lokal Klimaneutralität zu erreichen, sind begrenzt. Die Unterstützung der übergeordneten Ebenen ist von daher tatsächlich nicht unwesentlich. Stellenweise werden unter den geforderten Rahmenbedingungen allerdings auch weltpolitische Risiken und andere schwer beeinflussbare Punkte aufgezählt, wodurch der Eindruck entsteht, dass da schon vorsorglich Hinderungsgründe gesucht werden, auf die später die Schuld für das Verfehlen der Ziele geschoben werden kann.

Unter „Zuständigkeit“ für die Umsetzung der Maßnahmen werden unterschiedliche Fachbereiche der Stadtverwaltung, die Klimaschutzagentur und andere Akteure (von Unternehmen bis zur gesamten „Stadtgesellschaft“) genannt. Die Zuständigkeiten in der Stadtverwaltung sind sehr breit gestreut, was das Risiko birgt, dass sich dort am Ende niemand wirklich verantwortlich fühlt. Die personellen Ressourcen dort werden (trotz Aufstockung bei der Klimaschutzagentur) auch nicht unbegrenzt sein. Was die anderen Akteure betrifft, die die weitaus meisten Emissionen verursachen, hat die Stadt nur eingeschränkte rechtliche und finanzielle Möglichkeiten, deren Verhalten zu beeinflussen, so dass deren Beiträge zur Umsetzung auch nicht als gesichert betrachtet werden können. Verbindliche Vereinbarungen mit den relevanten Akteuren (MVV, RNV, Industriebetriebe), die dafür eigentlich notwendig wären, sind uns bislang nichts bekannt.

Klimaneutralität auch bei vollständiger Umsetzung des Plans nicht gesichert

Auch wenn alle Maßnahmen umgesetzt werden, ist nicht gesichert, dass damit Klimaneutralität erreicht wird. Als Ausgangsbasis für die Emissionsreduzierung wird im KSAP die Mannheimer Emissionsbilanz von 2018 des IFEU-Instituts verwendet. Danach wurden in Mannheim 2018 3,1 Millionen Tonnen CO2 emittiert, davon 48,8 % durch die Industrie, 22,5 % von den Haushalten und 22,4 % durch den Verkehr.

aus IFEU Emissionsbilanz Mannheim 2018

Nur für 27 der 81 Maßnahmen werden Abschätzungen für erzielbare Emissionseinsparungen angegeben. Die Berechnung dieser Zahlen ist nicht nachvollziehbar. Auch bei Maßnahmen, die bislang nur sehr grob umrissen sind, gibt es zum Teil erstaunlich hochauflösende (und damit Genauigkeit suggerierende) Angaben zur Emissionsreduzierung. Z.B. soll die Mannheimer Industrie durch die oben genannten Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Nutzung erneuerbarer Energie genau 319.900 t CO2 im Jahr vermeiden.[i] Zu den restlichen 54 Maßnahmen werden keine Minderungspotenziale angegeben. Wenn man die angegebenen Zahlen trotz ihrer schlechten Nachvollziehbarkeit für bare Münze nimmt, sie alle addiert (obwohl die Potenziale sich teilweise erklärtermaßen teilweise überlappen) und dabei auch noch optimistisch annimmt, dass die Vorweg-Verringerung des Gesamtenergieverbrauchs um 20 %, die letztes Jahr aufgrund der Energiekrise angenommen wurde, als dauerhaft eingepreist werden kann, kommt man in der Summe auf eine Reduzierung der Emissionen um knapp 2,3 Millionen Tonnen. Bis „netto null“ würden dann noch über 800.000 Tonnen fehlen. D.h. einen wirklichen Pfad zur Klimaneutralität zeigen diese Maßnahmen nicht auf.

Emissionen 2018 und Emissionsminderung durch KSAP-Maßnahmen

Rechnung zur Zielerreichung basiert auf anderem Szenario

Um trotzdem eine Aussage über die Erreichbarkeit des Ziels machen zu können, werden im letzten Kapitel des KSAP zwei mögliche Pfade zur Klimaneutralität untersucht, die allerdings nicht auf den davor beschriebenen Maßnahmen beruhen, sondern auf einem anderen Szenario, das das Wuppertal-Institut davor in der bereits erwähnten Energierahmenstudie (ERS) für die MVV entwickelt hatte. Grund dafür ist wohl, dass für dieses Szenario im Gegensatz zum KSAP schon ein Rechenmodell für Energieverbrauch und Emissionsfaktoren vorlag. Die Energierahmenstudie ist stark auf Strom- und Wärme fokussiert, geht von anderen Ist-Emissionszahlen aus[ii] und ist in ihrer bisherigen Fassung auf eine Klimaneutralität erst im Jahr 2050 ausgerichtet. Um da schon 2030 hinzukommen, müsste die in der ERS beschriebene Transformation stark beschleunigt werden. Ob das möglich ist, wird nicht im Einzelnen untersucht. Es werden nur Voraussetzungen dafür formuliert, z. B. dass in diesem Fall der von außerhalb Mannheims kommende Netzstrom und das Gas schon 2030 klimaneutral sein müssten, dass 4 bis 6 Prozent der Häuser pro Jahr energetisch saniert werden müssten, und dass Heizungen und Autos schneller ausgetauscht werden müssten, als es bei deren technischer Lebensdauer üblich ist. Hier entsteht noch mehr als in der Beschreibung der KSAP-Maßnahmen der Eindruck, für die Erreichung der Ziele würde es hauptsächlich auf externe und andere nur eingeschränkt beeinflussbare Faktoren ankommen.

Zuletzt wird ein Abgleich gemacht zwischen den auf Mannheim entfallenden Restbudgets an CO2-Emissionen für die Einhaltung der 1,5 und der 1,75 Grad Grenze, und den kumulierten Emissionen, die bis 2030 in Mannheim entstehen würden, wenn man bis dahin mit dem ambitionierteren der beiden aus der ERS abgeleiteten Pfade, der deutlich über die KSAP-Maßnahmen hinaus geht[iii], eine Reduzierung der Emissionen um 93 % erreicht[iv]. Dabei kommt heraus, dass das Budget für die Begrenzung auf 1,75 Grad in diesem Fall einhaltbar wäre, das für 1,5 Grad allerdings nicht.

D.h. scheinbar gilt jetzt sogar das von der Klimabewegung geforderte weitergehende Ziel, nämlich die Einhaltung des Mannheimer 1,5-Grad-Budgets als Maßstab. Dafür wird aber die Erreichung der Klimaneutralität bis 2030 schon vorab als gegeben vorausgesetzt. Am Ende hat man also einen Maßnahmenkatalog ohne wirkliche Wirkungsabschätzung und dafür eine Wirkungsabschätzung für ein anderes, ursprünglich längerfristig geplantes Szenario, dessen Umsetzbarkeit bis 2030 an einige eher unwahrscheinliche Annahmen gebunden ist. Und man tröstet sich damit, dass man, falls diese unwahrscheinlichen Bedingungen trotzdem alle erfüllt werden sollten, sogar in die Nähe der Einhaltung des Emissionsbudgets kommen könnte. Das heißt nicht, dass es völlig ausgeschlossen ist, mit den KSAP-Maßnahmen das Klimaneutralitätsziel oder sogar das Budgetziel zu erreichen. Es wäre dann aber mehr Zufall als Planung. Ein wirklicher Transformationsplan sieht anders aus.

Der Gemeinderat hält sich Hintertüren offen

Der Gemeinderat hat sich zudem beim Beschluss über den Klimaschutzaktionsplan vorbehalten, über die einzelnen Maßnahmen und deren Finanzierung jeweils nochmals getrennt abzustimmen. Dass dabei alle Maßnahmen auch einzeln eine Mehrheit bekommen, dürfte schon bei der derzeitigen Zusammensetzung des Gemeinderats nicht gesichert sein, z. B. bei den traditionell kontroversen Themen im Verkehrsbereich. Durch die Neuwahl 2024 könnten sich die Voraussetzungen dafür weiter verschlechtern.

Mannheim kohlefrei fordert tatsächliche Transformationsplanung und Umsetzungscontrolling mit Bürgerbeteiligung

Mannheim kohlefrei unterstützt das Ziel, Mannheim bis 2030 klimaneutral zu machen und erwartet von allen Beteiligten, dass an diesem Ziel festgehalten wird, auch wenn die Realisierung schwieriger wird, als es im KSAP auf den ersten Blick erscheint. Wir fordern weiterhin auch die Einhaltung des auf Mannheim entfallenen CO2-Restbudgets. Für die Klimagerechtigkeit ist die Menge an CO2, die bis zum Zeitpunkt der Klimaneutralität noch emittiert wird, relevanter als der Termin der Klimaneutralität.

Trotz der bestehenden Kritikpunkte setzen wir uns für die Umsetzung des KSAP ein. Das allein reicht aber nicht. Der KSAP muss durch eine tatsächliche Transformationsplanung untersetzt werden. Dazu gehört eine Konkretisierung der Maßnahmen, die Entwicklung eines Rechenmodells, das die bislang fehlende Abschätzung der Emissionsminderungspotenziale ermöglicht, bei Bedarf Ergänzungen des KSAP durch zusätzliche Maßnahmen, eine genauere Abschätzung des Finanzbedarfs, Einigungen mit Landes-, Bundes- und EU-Ebene über Fördermittel und rechtliche Voraussetzungen, eine verbindliche Einbindung der MVV und der größeren Betriebe, ein transparentes Umsetzungscontrolling und eine begleitende Bürgerbeteiligung.


[i] Zumindest teilweise wurden sie offenbar per Dreisatzrechnung aus Zahlen abgeleitet, die in einem Papier des Umweltbundesamts als bundesweite Reduzierungspotenziale genannt werden, die im Einflussbereich der Kommunen liegen

[ii] Die Berechnungsmethoden für die Emissionen des örtlichen Stromverbrauchs und der durch Kraft-Wärme-Kopplung gewonnenen Wärme unterscheiden sich von denen, die für die IFEU-Emissionsbilanz von 2018 verwendet werden. Außerdem gibt es Abweichungen z. B. beim Erdgasverbrauch der Industrie (laut IFEU-Zahlen von 2018 immerhin 1,5 TWh mit Emissionen von 380.000 Tonnen CO2), der in den ERS-Zahlen gar nicht enthalten ist, und bei den Emissionen des Verkehrs, die von IFEU mit 700.000 und in der ERS nur mit 500.000 Tonnen angegeben werden.

[iii] Bei diesem ambitionierteren Pfad wird u.a. angenommen, dass das Müllheizkraftwerk bis 2030 durch eine (aus ökologischen Gründen umstrittene) CO2-Abscheidung „klimapositiv“ wird und dass der Anteil batterieelektrischer Autos im Straßenverkehr bis dahin 50 % beträgt.

[iv] 93 % sind keine 100 %, d.h. es gäbe dann voraussichtlich auch in den Folgejahren noch Emissionen, die man in den Budgetabgleich einrechnen müsste

Pressemitteilung zur Einschränkung des Demonstrationsrechts für Klimaaktivisten in Mannheim

Keine Einschränkung des Versammlungsrechts in Mannheim!

Keine Kriminalisierung der Letzten Generation!

In Deutschland, so hat Kurt Tucholsky einmal geschrieben, gilt derjenige, der auf Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als derjenige, der den Schmutz macht.

In diesem Sinne hat die Polizei am 28.06.2023 einen Protestzug von Aktivistinnen der Letzten Generation am Wasserturm aufgelöst, alle Teilnehmer nach Feststellung der Personalien mit Platzverweisen belegt und dies mit einer Rücksprache mit dem Mannheimer Amt für Sicherheit und Ordnung begründet, wonach solche Demonstrationen neuerdings verboten sein sollen. In Stuttgart gibt es eine Allgemeinverfügung, wonach auf zentralen Straßen Blockaden der Klimaaktivisten nicht nur durch Strafverfolgung, sondern zusätzlich durch Bußgelder der Stadt bedroht sind. In der Stadtverwaltung Heidelberg gibt es ein ähnliches, etwas konzilianteres Vorgehen.

Wir wenden uns gegen diese Einschränkung des im Grundgesetz verankerten Demonstrationsrechts und erklären uns mit der Letzten Generation in Mannheim solidarisch. Es kann nicht sein, dass das Mannheimer Amt des Bürgermeisters Specht darüber bestimmt wer auf welchen Straßen demonstrieren darf oder nicht. Eine solche Vereinbarung ist nach unserer Ansicht eine klare Einschränkung des Grundrechtes auf Versammlungsfreiheit.

Diese erneute Einschränkung der Rechte von Klimaaktivisten steht in einer Reihe mit der im Frühjahr erfolgten Razzia gegen die Letzte Generation. Wird der damals vor allem auf Initiative Bayerns erreichte Höhepunkt medialer Diffamierung, polizeilicher, justizieller und politischer Verfolgung nun mit Vereinbarungen oder Allgemeinverfügungen Baden-Württembergischer Kommunen fortgeführt?

In Mannheim kann der Verkehr wieder ungebremst durch die Innenstadt fließen, das Großkraftwerk steigert seine Emissionen, die Firma Essity plant ein LNG-Terminal um besonders umweltschädliches Fracking Gas am Standort Mannheim für die Produktion von Papiertaschentüchern einzusetzen, die MVV hat gerade mal eine kleine Flusswärmepumpe für erneuerbare Fernwärme am Start: die Letzte Generation hat durch die Demonstrationen der letzten Wochen auf das fortgesetzte Weiter-so hingewiesen. Die relativ überschaubaren Forderungen nach 9-Euro-Ticket, Tempo 100 und der Einrichtung eines Gesellschaftsrates werden offensichtlich als gefährlich eingestuft und die Aktivistinnen in Ihren Rechten eingeschränkt und kriminalisiert.

Zusammen mit der Letzten Generation fordern wir die Einschränkung des Demonstrationsrechts in Mannheim zurückzunehmen und die Kriminalisierung der gewaltfreien Aktionen von Klimagruppen zu stoppen. 

Mannheim, den 01.08.2023

Stellungnahme zu den Plänen der MVV Energie AG 2021

zum Bau eines neuen Biomasseheizkraftwerkes

Bereits im Frühjahr 2020 gab es Hinweise auf Neubaupläne für ein Biomasseheizkraftwerk. Diese wurden im Verlauf teilweise mit verschiedenen Standorten in Verbindung gebracht (GKM, Friesenheimer-Insel).

Nun wurde im Hauptausschuss des Mannheimer Gemeinderates Ende Juli 2021 der Neubau eines Biomasseheizkraftwerks vom Technikvorstand der MVV Energie AG Herrn Dr. Roll angekündigt. Als Brennstoff soll Altholz eingesetzt werden (200 km Umkreis), wobei Frischholz nicht explizit ausgeschlossen wurde.

Trotz der hohen Wärmepotenziale von Geothermie und Flusswärme, die inzwischen unbestritten sind, und emissionsfrei und bei null CO2 Emissionen Wärme bereitstellen können, soll nun doch vermehrt auf Verbrennung von Biomasse zurückgegriffen werden.

Weitere Infos zu den einzelnen kritischen Punkten zu unserer Stellungnahme finden Sie in unserer PDF zum herunterladen:

Die ganze Stellungnahme zum downloaden:


Weitere Informationen zu unseren Forderungen und zu den Alternativen finden Sie unter www.mannheim-kohlefrei.de.

Wir bitten alle Medien im Rhein-Neckar-Raum um Veröffentlichung der folgenden Pressemitteilung. Für Nachfragen, Interviews, Einladungen in Redaktionen und/oder lokale Fernsehsender wenden Sie sich bitte an unseren Sprecher (September 2021) :       

Andreas Häuser (Armbrustweg 3, 68163 Mannheim)

                     


Kritische Bewertung der Energierahmenstudie (ERS) der MVV Energie AG

Mannheim Kohlefrei kritisiert die Energierahmenstudie ERS der MVV Energie AG

Die Energierahmenstudie der MVV Energie AG 2018

Auftragnehmer zur dieser Energierahmenstudie ist das Wuppertal Institut. Die Zusammenarbeit mit der Stadt Mannheim erfolgte in einem Begleitkreis. Aufgabe der Studie war aufzuzeigen wie Klimaneutralität bis 2050 in Mannheim erreicht werden kann.

Die Orientierung am Zeithorizont 2050 erfolgte in Anlehnung an bundespolitische Beschlüsse. Keine ökonomische Betrachtung des Klimaschutzszenarios (ERS, Seite 5). Es wurden keine ökonomischen Analysen vorgenommen. Stattdessen wurden Sensitivitätsbetrachtungen durchgeführt, die allerdings lediglich Varianten in den Annahmen und deren Auswirkungen auf die Ergebnisse betrachteten.

Weitere Infos zu den einzelnen kritischen Punkten auf unserer Seite finden Sie in unserer PDF zum herunterladen:

Die ganze Stellungnahme zum downloaden:
Hintergrund Info zur „Energierahmenstudie“

Zu lesen auf:
https://www.mvv.de/de/energierahmenstudie



Weitere Informationen zu unseren Forderungen und zu den Alternativen finden Sie unter www.mannheim-kohlefrei.de.

Wir bitten alle Medien im Rhein-Neckar-Raum um Veröffentlichung der folgenden Pressemitteilung. Für Nachfragen, Interviews, Einladungen in Redaktionen und/oder lokale Fernsehsender wenden Sie sich bitte an unseren Sprecher (August 2021) :       

Andreas Häuser (Armbrustweg 3, 68163 Mannheim)

                     


Stellungnahme zum Klimaschutzaktionsplan Mannheim

Unsere Stellungnahme zur Mannheim’s Klimaaktionsschutzplan

Kritik an der von der Stadt vorgeschlagenen Vorgehensweise

Eine Zieleorientierung an Reduktionen der CO2 Emissionen zu bestimmten Zeitpunkten (2030, 2035 2040) festzumachen halten wir für nicht ausreichend und sogar irreführend, weil zu keinem Zeitpunkt sichergestellt wird, wieviel von dem zur Verfügung stehenden Restbudget für Mannheim noch zur Verfügung steht. Damit ist die Zielerreichung – Einhaltung der 1,5 Grad Grenze – nicht gesichert.

Eine weitere Ausführende Erklärung finden Sie in unserer PDF. Sie beinhaltet unter anderen wissenschaftlichen Hintergrund zur unserer Stellungnahme:

Die ganze Stellungnahme zum downloaden:
Hintergrund Info „Klimaschutzaktionsplan Mannheim“

Zu lesen auf:
https://www.mannheim-gemeinsam-gestalten.de/dialoge/klimaschutzaktionsplanhttps://www.mannheim-gemeinsam-gestalten.de/dialoge/klimaschutzaktionsplan



Weitere Informationen zu unseren Forderungen und zu den Alternativen finden Sie unter www.mannheim-kohlefrei.de.

Wir bitten alle Medien im Rhein-Neckar-Raum um Veröffentlichung der folgenden Pressemitteilung. Für Nachfragen, Interviews, Einladungen in Redaktionen und/oder lokale Fernsehsender wenden Sie sich bitte an unseren Sprecher (Juli 2021) :       

Andreas Häuser (Armbrustweg 3, 68163 Mannheim)

                     


Forderung zum Klimaschutzaktionsplan für Mannheim


Unser Brief an den Gemeinderat

Sehr geehrte Damen und Herren des Gemeindrats Mannheim,

die Vorbereitungen zur Erstellung des Klimaschutzaktionsplans in Mannheim nehmen offenbar Fahrt auf.

Die unterzeichneten Gruppen der Klimagerechtigkeitsbewegung in Mannheim fordern daher (in diesem offenen Brief) zur Erarbeitung eines Klimaschutzaktionsplanes  vom Gemeinderat:

  1. Einen Beschluss zur unbedingten Einhaltung der 1,5 Grad Grenze entsprechend des Pariser Klimaabkommens. Dafür sollte sich Mannheim ein CO2 Budget setzen das die Maßstäbe der Klimagerechtigkeit, insbesondere im Hinblick auf den globalen Süden, einhält. Alle Maßnahmen müssen sich daher an einem jährlich zu überprüfenden Verminderungspfad der Emissionen Mannheims ausrichten, der diese Einhaltung garantiert.
  2. Die sofortige Einberufung eines Klimabürger*innen Rates, nach dem Modell des Klima Konvent (Frankreich), der zur Ausarbeitung des Klimaschutzaktionsplanes berufen werden soll. Dazu muss er mit weitreichenden Befugnissen ausgestattet werden, wie z.B. Mitsprache nach dem Konsensprinzip bei der Beauftragung von Expertisen, Studien, wissenschaftlicher Begleitung, Anhörungen von benannten Experten u.s.w.
  3. Die Ausstattung der Erarbeitung des Klimaschutzaktionsplanes mit den erforderlichen Mitteln. Das bisher vorgesehene Budget ist nicht näherungsweise ausreichend, um bis Anfang nächsten Jahres eine Planung vorlegen zu können.

Wir als Gruppen der Klimagerechtigkeitsbewegung Mannheims verlangen von Ihnen, daß sie sich der Dringlichkeit entschlossenen Handels endlich bewusst werden, und die notwendigen Schritte umgehend beschließen.

Mannheim kohlefrei, MannheimZero, Fridays for Future Mannheim, Health for Future Mannheim, Extinction Rebellion Mannheim. 

Mit freundlichen Grüßen,

Joachim Lyschik (Mannheim 13.4.2021)


Die Stadt Mannheim plant einen Klimaschutzaktionsplan der Klimaneutralität erst 2050 anstrebt.
Wir finden das eindeutig zu schwach und haben gestern vor dem Gemeinderat mit anderen Klimaschutzgruppen demonstriert!
(Mannheim, April 2021)

Den Artikel als Download:

Pressemitteilung

https://www.mannheimer-morgen.de/orte/mannheim_artikel,-mannheim-initiative-kohlefrei-kritisiert-mvv-_arid,1798463.html

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