Energiewende im Rückwärtsgang

Wirtschaftsministerin bremst erneuerbare Energie

Die Stadt Mannheim opfert ihre „ambitionierte“ Klimaschutzpolitik zunehmend der Haushaltskonsolidierung. Damit ist das, was an lokaler CO2-Reduzierung in Zukunft noch geht, fast allein von den auf Landes- und Bundesebene geltenden Gesetzen und Förderungsprogrammen abhängig.

Die aktuellen Vorhaben der Bundesregierung lassen allerdings auch dafür Schlimmes befürchten. CDU und SPD hatten nach der Neuwahl im letzten Jahr zwar noch verkündet, dass sie an den geltenden Klimaschutzzielen festhalten wollen. Dabei wurde allerdings die Zuständigkeit für die Energiepolitik in die Hände einer berufsmäßigen Erdgas-Lobbyistin gelegt, die den bisherigen Klimaschutz für „überbetont“ hält. Inzwischen sind auch schon mehrere Gesetzesnovellen in Vorbereitung, durch die die Umstellung von fossiler auf erneuerbare Energie massiv gebremst würde.

Neue Gas- und Ölheizungen weiterhin erlaubt

So soll die seit der Ampel-Zeit im (bisherigen) Gebäudeenergiegesetz enthaltene Vorschrift, nach der neu eingebaute Heizungen auch in Bestandsgebäuden zu mindestens 65% mit erneuerbarer Energie betriebenwerden müssen, wieder gestrichen werden. D.h. es dürften dann bis auf weiteres auch wieder neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden.

Da trotzdem irgendwann das Problem der nach wie vor hohen CO2-Emissionen im Gebäudesektor gelöst werden muss, ist jetzt geplant, dass das Gas oder Öl für den Betrieb solcher Heizungen einen stufenweise steigenden Mindestanteil von nicht-fossilem Brennstoff (z.B. Bio-Methan oder irgendwann vielleicht Wasserstoff) enthalten muss.

Hausbesitzende könnten dann erstmal Geld sparen, indem sie den notwendigen Umstieg auf eine potenziell tatsächlich klimaneutrale Heizung – wie Wärmepumpe oder Fernwärme – weiter aufschieben. Dafür ist absehbar, dass die Kosten für den Betrieb der Heizungen noch schneller ansteigen, als das bisher schon zu erwarten war. Außer dem steigenden CO2-Preis würde auch der geforderte nicht-fossile Anteil die Kosten erhöhen, weil Bio-Brennstoffe und erst recht grüner Wasserstoff nur in begrenzten Mengen hergestellt werden können. Bei vermieteten Häusern würden diese Mehrkosten einseitig zulasten der Mieter*innen gehen.

Damit erweckt die Bundesregierung jetzt, nachdem fast alle verstanden hatten, dass fossile Heizungen Auslaufmodelle sind, wieder einen gegenteiligen Eindruck, lockt Menschen in eine Kostenfalle und verlängert die Abhängigkeit von fossilem Gas und Öl. Und das alles wohl nicht nur, um ein populistisches Wahlkampfversprechen zu erfüllen („Abschaffung des Heizungsgesetzes“), sondern auch, um das Geschäftsmodell und die Profite der fossilen Energiewirtschaft noch für ein paar Jahre länger zu sichern.

Die MVV hatte angekündigt, ihr Erdgasverteilnetz bis 2035 stillzulegen, war dann aber beim Zeitplan schon zurückgerudert. Spannend wird jetzt, ob sie das Gasnetz nach der Rolle rückwärts durch das “Gebäudemodernisierungsgesetz“ überhaupt noch stilllegen will oder darf, falls es Kunden gibt, die darüber Gas mit Bio-Anteil beziehen

Statt Beschleunigung des Netzausbaus Bremsung von Wind- und Solarstrom

Die Stromerzeugung aus erneuerbarer Energie war bisher die Erfolgsgeschichte der Energiewende. Trotzdem sieht die Bundesregierung Wind- und Solarstrom offenbar zunehmend als Kosten- und Störfaktor für die Stromnetzbetreiber, weil der Netzausbau mit dem Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung nicht Schritt gehalten hat. Um beides wieder zu synchronisieren, soll aber nicht etwa der Netzausbau beschleunigt, sondern der Ausbau von Solar und Windenergie gebremst werden.

Keine Einspeisevergütung mehr für kleine Dach-PV-Anlagen

Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) soll die bisher von den Netzbetreibern gezahlte fixe Einspeisevergütung für PV-Dachanlagen von Einfamilienhäusern gestrichen werden. Betreiber*innen solcher Anlagen sollen sich Batteriespeicher anschaffen, um einen größeren Teil des erzeugten Stroms für den Eigenbedarf nutzen zu können. Den Überschuss sollen sie „direktvermarkten“, d.h. ihn auf der Strombörse zum jeweiligen Markpreis an Stromhändler verkaufen.

Dabei haben Kleinerzeuger von Solarstrom gar keinen Zugang zur Strombörse. Sie müssten dann entweder auf die Einspeisevergütung ganz verzichten, oder sie müssten den Strom über einen Zwischenhändler verkaufen, der einen größeren Teil des erzielbaren Erlöses abschöpft.

Man kann natürlich darüber streiten, ob der kostengünstige Strom für den Eigenverbrauch nicht Anreiz genug ist, und auch ob die Form der bisherigen Solarförderung sozial gerecht ist, wenn sie weitgehend ein Privileg für Eigenheimbesitzende ist. Die Förderung de facto ganz abzuschaffen, wird aber den Zubau von PV-Anlagen („Solarboom“) der in den letzten Jahren einen großen Anteil an den im Energiesektor erzielten Emissionsminderungen hat, auf jeden Fall bremsen.

In Mannheim sollten durch die im Klimaschutzaktionsplan vorgesehene „Photovoltaik-Offensive“ (zumindest laut der Zielkurve im Climate-View-Diagramm) im Jahr 2025 schon 350 GWh an Solarstrom erzeugt werden. Tatsächlich waren es offenbar nur knapp 140 GWh. Das Aufholen dieses Rückstands wird bei einer Abschaffung der Einspeisevergütung noch unrealistischer.

Wind- und Solarstromerzeuger sollen Risiken von unzureichendem Netzausbau tragen.

Durch geplante Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes drohen Nachteile für die Betreiber von Wind- und Solarparks. Deren bisher geltender Vorrang beim Netzanschluss soll entfallen, und die Netzbetreiber sollen von ihnen „Baukostenzuschüsse“ für notwendige Netzausbaumaßnahmen fordern können. In neu definierten „kapazitätslimitierten Netzgebieten“ sollen sie in Zukunft bei Redispatch-Maßnahmen der Netzbetreiber keinen Anspruch mehr auf Entschädigung für den abgeregelten Strom haben.

Beim „Redispatch“ wird die Einspeisung von Wind- und Solarstrom von den Netzbetreibern „abgeregelt“ (heruntergefahren) obwohl der Strom auf dem Strommarkt vorab verkauft wurde und auch durchaus gebraucht wird. Aufgrund von fehlender Netzkapazität kann er nur nicht zu den Verbrauchern durchgeleitet werden. Damit die trotzdem Strom bekommen, werden als Ersatz in ihrer Nähe fossile Kraftwerke hochgefahren.

Nach dieser neuen Logik sind es die Erzeuger erneuerbarer Energie, die Netzüberlastungen und Netzausbaubedarf verursachen. Deshalb sollen die auch die dadurch entstehenden Kosten und Risiken tragen. Speziell die dabei drohenden Einnahmeausfälle bei Redispatch-Abregelungen würden die Wirtschaftlichkeit von Wind- und Solarparks und auch deren Finanzierbarkeit durch Bankkredite gefährden.

Bezweckt wird damit bestimmt nicht nur (wie behauptet), dass der Zubau erneuerbarer Stromerzeugung an „systemdienlichen“ Orten stattfindet, sondern wohl auch, dass es insgesamt weniger davon gibt.

Fossile Stromerzeugung geht in die Verlängerung

Um das Stromnetz von wetterbedingten und tages- und jahreszeitlichen Schwankungen der Wind- und Sonnenenergie unabhängig zu machen, sollen in Zukunft „steuerbare Kapazitäten“ vorgehalten werden, die nicht nur für gelieferten Strom bezahlt werden, sondern durch einen „Kapazitätsmechanismus“ schon für die reine Bereitschaft, bei Bedarf kurzfristig Strom liefern zu können.

Bei den geplanten Ausschreibungen für diese (subventionierten) Kapazitäten setzt die Bundesregierung voll auf fossile Gaskraftwerke, die zwar prinzipiell auch „wasserstofffähig“ sein sollen, aber – anders als noch zu Ampel-Zeiten geplant – nicht mehr innerhalb einer definierten Frist auf Wasserstoff-Betrieb umgestellt werden müssen. 12 GW Gesamtleistung hat die EU bisher genehmigt. Die Ausschreibungsbedingungen wurden absichtlich so formuliert (mit Unterstützung von RWE und EnBW!), dass nur Gaskraftwerke in Frage kommen und keine Batteriespeicher, die in vielen Fällen den Zweck auch erfüllen würden.

Die Erdgas-Lobby und die Energiekonzerne, die bisher Großkraftwerke betrieben haben, wird es freuen. Der Bau dieser Gaskraftwerke wird hohe Milliardenbeträge kosten. Diese Investitionen, die nur langsam abgeschrieben werden, bewirken einen „Lock-in“-Effekt, durch den die fossile Stromerzeugung und damit auch eine Abhängigkeit von fossilem Erdgas noch für Jahrzehnte festgeschrieben würde. Ohne gesetzlichen Zwang würden sie u. U. erst dann ab- oder umgestellt, wenn das Erdgas teurer wird als grüner Wasserstoff.

Kürzlichen Pressemeldungen zufolge ist EnBW interessiert, auf dem Gelände des GKM ein derartiges Gaskraftwerk zu bauen. Klimapolitisch wäre das aus den oben genannten Gründen absolut kontraproduktiv. Falls auf dem GKM-Gelände nach Ende der Kohleverstromung noch Strom erzeugt wird, muss diese Erzeugung klimaneutral sein.

Verteuerung fossiler Energie durch Iran-Krieg scheint egal zu sein

Seit Beginn des Kriegs gegen den Iran sind fossile Brennstoffe weltweit knapp und teurer geworden. Eigentlich sollten die Folgen einer Abhängigkeit von fossiler Energie dadurch wieder ins öffentliche Bewusstsein rücken, und auch die Bundesregierung dazu bewegen, ihre Energiepolitik zu korrigieren. Bislang ist davon allerdings nichts zu spüren. Anders als andere Länder, deren Sofortmaßnahmen auch auf Reduzierung des Verbrauchs von Öl und Gas abzielen, beschränkt sich unsere Regierung auf Dämpfung der Benzinpreise (auf Kosten des Staatshaushalts, nicht etwa der Ölkonzerne). Und anstatt von beschleunigtem Umstieg auf erneuerbare Energie, ist in Erklärungen des Bundeskanzlers und aus dem Regierungsumfeld von Verschiebung des Kohleausstiegs und Aufhebung des Fracking-Verbots die Rede.

Es wird Zeit, dass die Klimabewegung wieder stärker wird und dass auch die restliche Zivilgesellschaft für dieses Thema wieder sensibler wird.

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