Was bleibt von der „ambitionierten“ Klimapolitik übrig?

Geheimhaltung von Emissionsdaten, „Evaluation“ des KSAP und Sparmaßnahmen

Dem Mannheimer Morgen war am 22.04. zu entnehmen, dass die Stadt Mannheim eine seit mehreren Monaten vorliegende Treibhausgasbilanz der Öffentlichkeit vorenthält. Sie soll erst im Juni gemeinsam mit einer „Evaluation“ des Klimaschutzaktionsplans vorgestellt werden. Die ohnehin schon extrem lange Vorlaufzeit (es ist die Bilanz von 2023!) wird damit künstlich um ein weiteres halbes Jahr verlängert. Über die Frage nach dem Grund für die Geheimniskrämerei kann man einstweilen nur spekulieren.

2023 wäre das erste Jahr, in dem man in der Bilanz u.a. auch Auswirkungen des Klimaschutzaktionsplans sehen sollte, mit dem offiziell eine Absenkung der Emissionen vom aktuellen Stand von mehr als 2,5 Mio. Tonnen auf ca. 0,4 Mio. Tonnen CO2 eq (=“Klimaneutralität“) bis 2030 angestrebt wird.

Dieses Ziel war schon seit längerer Zeit nicht mehr wirklich glaubwürdig, weil es die ganze Zeit weder eine gesamthafte konkrete Maßnahmeplanung noch eine transparente Fortschrittsverfolgung gab, und weil die Umsetzung den Ansprüchen nicht gerecht wird. Jetzt droht außerdem das meiste von dem, was gemacht wurde, in der städtischen Finanzkrise dem Rot-stift zum Opfer zu fallen.

Vom kommunalen Klimafonds bleibt in der Haushaltskrise nur noch ein homöopathischer Rest

Für den städtischen Klimafonds war ursprünglich ein Volumen von 10 Mio. Euro p.a. vorgesehen, wovon 5,5 Mio. aus kommunalen Mitteln und 4,5 Mio. aus extern eingeworbenen Fördermitteln kommen sollten. Real wurde diese Summe nie für Klimaschutz ausgegeben, weil sich die erhofften Fördermittel nicht materialisiert haben und weil im Jahr 2024 die angebotenen Förderprogramme nicht ausgeschöpft wurden.

Seit 2025 werden aus dem Budget zusätzlich noch Aufgaben des „Stadtraumservice“ bezahlt. Aufgrund des kommunalen Haushaltsnotstands wurde das Volumen jetzt auf 3 Mio. gekürzt. Von diesen 3 Mio. sollen zudem mehr als Hälfte für Klimafolgenanpassung (Flächenentsiegelung, Begrünung, Waldumbau u.ä. sowie für die Fortsetzung der Neckar-Renaturierung) ausgegeben werden.

Für den eigentlichen Klimaschutz bleiben nur ca. 1,3 Mio. Euro übrig. U. a. werden die Förderprogramme der Klimaschutzagentur halbiert und die Maßnahmen für den Sektor Mobilität ganz gestrichen. Zu dem Gesamtinvestitionsbedarf von 2 bis 5 Milliarden Euro, der von der Stadt für das Erreichen der Klimaneutralität geschätzt wurde, stand schon das ursprüngliche Budget von 10 Mio. in krassem Missverhältnis, auch wenn man mit einer sehr großen „Hebelwirkung“ rechnet. Der jetzige Betrag ist allenfalls noch eine homöopathische Dosis.

Die Wärmeplanung basiert auf unrealistischen Annahmen – die Gebäudesanierung ist im Rückstand

2023 wurde gemäß Landesklimaschutzgesetz eine kommunale Wärmeplanung für die Umstellung der Wärmeversorgung der Gebäude aufgestellt. Diese Planung basiert auf theoretischen Energieeinsparpotenzialen von ca. 50% bis 2040 (der MM berichtete am 21.04. darüber). Um dieses Ziel zu erreichen, müssten bis 2040 alle(!) Häuser in Mannheim energetisch saniert werden. Die realen Sanierungsquoten liegen momentan unter 1% p.a..

Fernwärmeerzeugung 2030 nur noch „kohlefrei“ statt „klimaneutral“ mit zunehmender Abhängigkeit von teurem, fossilem Erdgas

Die Fernwärme sollte gemäß früheren Ankündigungen der MVV bis 2030 „klimaneutral“ werden. Dabei war von Anfang an viel Wärme aus der Verbrennung von Müll und Altholz eingerechnet, die nicht wirklich klimaneutral ist. Laut einer Aussage der MVV im Klimapodcast des MM heißt es jetzt nur noch, dass 2030 keine Fernwärme mehr aus Kohle erzeugt werden soll. Für den Anteil aus Gasverbrennung, der im Übrigen aktuell höher zu sein scheint als geplant (2025 waren es 18% statt 10%), ist offenbar auch über 2030 hinaus fossiles Erdgas vorgesehen. Die beabsichtigte „bilanzielle“ Kompensation durch Einspeisung einer gleich großen Menge an Bio-Methan ins Gasnetz wurde in die 30er Jahre verschoben.

Der Anteil, den die Geothermie liefern soll, wird nach wie vor mit 20% angegeben. Dabei vermehren sich auch da die Fragezeichen, nachdem der zweite potenzielle regionale Geothermie-Betreiber Vulcan Energy bislang noch keine geplanten Bohrstellen bekanntgegeben hat. Soweit die MVV die Fernwärme tatsächlich bis 2030 vom GKM abkoppelt, ist absehbar, dass dann noch mehr von dem jetzt schon teuren und in Zukunft noch teureren fossilen Erdgas verbrannt wird.

Verkehrswende zurück zum Auto

Die Emissionen aus dem Verkehrsbereich sind in den letzten Jahrzehnten kaum zurückgegangen und waren in den letzten Jahren eher wieder im Steigen. Im Klimaschutzaktionsplan und in dem Masterplan Mobilität 2035 werden diverse Maßnahmen zur Verkehrsvermeidung und zur Verlagerung der Mobilität auf ÖPNV, Rad- und Fußverkehr in Aussicht gestellt. Über die sowieso schon geplante, meist sehr langwierige Entwicklung der Infrastruktur (u.a. auch für Radverkehr und ÖPNV) hinaus ist nicht viel erkennbar, was jetzt aus Klimagründen zusätzlich umgesetzt wurde.

Die kommunale Verkehrspolitik ist auch spätestens seit dem Abbruch des Verkehrsversuchs in der Innenstadt von extremer Konfliktscheu gegenüber der Autofahrerlobby geprägt und macht einen großen Bogen um alle potenziell unpopulären „Push“-Maßnahmen. Eigentlich war eine Entprivilegierung des Autoverkehrs geplant, d.h. eine Umverteilung der Verkehrsfläche zugunsten des Umweltverbunds. Übrig geblieben ist davon laut Aussagen von Vertreter*innen der Stadt im Podcast des MM allein die Umsetzung einer landesweiten (d.h. einer durch die Stadt gar nicht veranlassten!) Vorschrift zum Parken auf Gehwegen. Frau Pretzell selbst wollte sich zu diesen Themen nicht äußern, weil sie der schon erwähnten „Evaluation“ des KSAP nicht vorgreifen will.

Im selben Podcast wurde dafür noch der Ausbau der Fahrradinfrastruktur, z. B. der Radschnellwege und der Fahrradstraßen, als besonders verdienstvoll herausgestellt. Inzwischen ist allerdings bekannt, dass das Budget für das Radwegenetz für die Jahre 2026 bis 2028 wegen des Finanznotstands gegenüber dem vorherigen Planungszeitraum von 12 auf 4,6 Mio. Euro (um 61,7%!) gekürzt werden soll. Neue Vorhaben können damit 2026 gar nicht mehr begonnen werden. Gleichzeitig wird demgegenüber das Budget für „Straßen, Wege, Plätze und Verkehrsanlagen“ von 19,4 Mio. auf 23,5 Mio. Euro erhöht. Allein für Sanierung des Autobahnzubringers Wilhelm-Varnholt-Allee sollen nach den bereits investierten 1,4 Mio. noch weitere 3,5 Mio. ausgegeben werden. D.h. hier geht es nicht primär um Sparzwänge, sondern um eine bewusste Prioritätenverlagerung zurück zum Autoverkehr.

Kurskorrektur ist dringend notwendig

Nicht alle dieser Defizite sind der Stadt anzulasten. Ihre gesetzlichen Handlungsmöglichkeiten und ihr Einfluss auf die maßgeblichen Akteure auf anderen politischen Ebenen und in der Wirtschaft sind begrenzt. Die katastrophale Unterfinanzierung der Kommunen ist ein bundesweites Problem.

Unverständlich ist allerdings, warum die Stadt trotz dieser Schwierigkeiten die ganze Zeit den Eindruck erweckt hat, alles im Griff zu haben und klimapolitischer Vorreiter zu sein. Die finanziellen Einschränkungen wurden zwar thematisiert, hauptsächlich im Zusammenhang mit den ausgebliebenen anfangs erwarteten EU-Geldern. Ansonsten wurden aber alle Zweifel am Umsetzungsweg zurückgewiesen. Möglicherweise lag das am gewohnheitsmäßigen politischen Marketing oder an Befürchtungen, Zweifel an den „ambitionierten“ Klimazielen könnten Fördergelder gefährden.

Eine wie auch immer definierte Klimaneutralität der Stadt wird sich bis 2030 sicher nicht mehr herstellen lassen. Wir wissen nicht, was vor diesem Hintergrund bei der Evaluierung des KSAP rauskommen wird. Falls es im Gemeinderat noch eine Mehrheit gibt, die sich der Verantwortung bewusst ist, die die Stadt für ihre eigene Zukunftssicherung hat, sollte die dringend den derzeitigen Kurs in der Klimapolitik korrigieren. Notwendig wäre

  • eine deutlich höhere Priorisierung der Klimapolitik bei der Verteilung der knappen Mittel
  • mehr Bereitschaft zur Überwindung von politischen Widerständen
  • mehr Offenheit zur Zusammenarbeit mit Klimabewegung und Zivilgesellschaft, damit das Erreichen von Klimazielen wieder zum gemeinsamen Projekt der ganzen Stadtgesellschaft wird, was auch die Beeinflussung von Entscheidungen auf Landes- und Bundesebene erleichtern sollte.

Energiewende im Rückwärtsgang

Wirtschaftsministerin bremst erneuerbare Energie

Die Stadt Mannheim opfert ihre „ambitionierte“ Klimaschutzpolitik zunehmend der Haushaltskonsolidierung. Damit ist das, was an lokaler CO2-Reduzierung in Zukunft noch geht, fast allein von den auf Landes- und Bundesebene geltenden Gesetzen und Förderungsprogrammen abhängig.

Die aktuellen Vorhaben der Bundesregierung lassen allerdings auch dafür Schlimmes befürchten. CDU und SPD hatten nach der Neuwahl im letzten Jahr zwar noch verkündet, dass sie an den geltenden Klimaschutzzielen festhalten wollen. Dabei wurde allerdings die Zuständigkeit für die Energiepolitik in die Hände einer berufsmäßigen Erdgas-Lobbyistin gelegt, die den bisherigen Klimaschutz für „überbetont“ hält. Inzwischen sind auch schon mehrere Gesetzesnovellen in Vorbereitung, durch die die Umstellung von fossiler auf erneuerbare Energie massiv gebremst würde.

Neue Gas- und Ölheizungen weiterhin erlaubt

So soll die seit der Ampel-Zeit im (bisherigen) Gebäudeenergiegesetz enthaltene Vorschrift, nach der neu eingebaute Heizungen auch in Bestandsgebäuden zu mindestens 65% mit erneuerbarer Energie betriebenwerden müssen, wieder gestrichen werden. D.h. es dürften dann bis auf weiteres auch wieder neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden.

Da trotzdem irgendwann das Problem der nach wie vor hohen CO2-Emissionen im Gebäudesektor gelöst werden muss, ist jetzt geplant, dass das Gas oder Öl für den Betrieb solcher Heizungen einen stufenweise steigenden Mindestanteil von nicht-fossilem Brennstoff (z.B. Bio-Methan oder irgendwann vielleicht Wasserstoff) enthalten muss.

Hausbesitzende könnten dann erstmal Geld sparen, indem sie den notwendigen Umstieg auf eine potenziell tatsächlich klimaneutrale Heizung – wie Wärmepumpe oder Fernwärme – weiter aufschieben. Dafür ist absehbar, dass die Kosten für den Betrieb der Heizungen noch schneller ansteigen, als das bisher schon zu erwarten war. Außer dem steigenden CO2-Preis würde auch der geforderte nicht-fossile Anteil die Kosten erhöhen, weil Bio-Brennstoffe und erst recht grüner Wasserstoff nur in begrenzten Mengen hergestellt werden können. Bei vermieteten Häusern würden diese Mehrkosten einseitig zulasten der Mieter*innen gehen.

Damit erweckt die Bundesregierung jetzt, nachdem fast alle verstanden hatten, dass fossile Heizungen Auslaufmodelle sind, wieder einen gegenteiligen Eindruck, lockt Menschen in eine Kostenfalle und verlängert die Abhängigkeit von fossilem Gas und Öl. Und das alles wohl nicht nur, um ein populistisches Wahlkampfversprechen zu erfüllen („Abschaffung des Heizungsgesetzes“), sondern auch, um das Geschäftsmodell und die Profite der fossilen Energiewirtschaft noch für ein paar Jahre länger zu sichern.

Die MVV hatte angekündigt, ihr Erdgasverteilnetz bis 2035 stillzulegen, war dann aber beim Zeitplan schon zurückgerudert. Spannend wird jetzt, ob sie das Gasnetz nach der Rolle rückwärts durch das “Gebäudemodernisierungsgesetz“ überhaupt noch stilllegen will oder darf, falls es Kunden gibt, die darüber Gas mit Bio-Anteil beziehen

Statt Beschleunigung des Netzausbaus Bremsung von Wind- und Solarstrom

Die Stromerzeugung aus erneuerbarer Energie war bisher die Erfolgsgeschichte der Energiewende. Trotzdem sieht die Bundesregierung Wind- und Solarstrom offenbar zunehmend als Kosten- und Störfaktor für die Stromnetzbetreiber, weil der Netzausbau mit dem Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung nicht Schritt gehalten hat. Um beides wieder zu synchronisieren, soll aber nicht etwa der Netzausbau beschleunigt, sondern der Ausbau von Solar und Windenergie gebremst werden.

Keine Einspeisevergütung mehr für kleine Dach-PV-Anlagen

Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) soll die bisher von den Netzbetreibern gezahlte fixe Einspeisevergütung für PV-Dachanlagen von Einfamilienhäusern gestrichen werden. Betreiber*innen solcher Anlagen sollen sich Batteriespeicher anschaffen, um einen größeren Teil des erzeugten Stroms für den Eigenbedarf nutzen zu können. Den Überschuss sollen sie „direktvermarkten“, d.h. ihn auf der Strombörse zum jeweiligen Markpreis an Stromhändler verkaufen.

Dabei haben Kleinerzeuger von Solarstrom gar keinen Zugang zur Strombörse. Sie müssten dann entweder auf die Einspeisevergütung ganz verzichten, oder sie müssten den Strom über einen Zwischenhändler verkaufen, der einen größeren Teil des erzielbaren Erlöses abschöpft.

Man kann natürlich darüber streiten, ob der kostengünstige Strom für den Eigenverbrauch nicht Anreiz genug ist, und auch ob die Form der bisherigen Solarförderung sozial gerecht ist, wenn sie weitgehend ein Privileg für Eigenheimbesitzende ist. Die Förderung de facto ganz abzuschaffen, wird aber den Zubau von PV-Anlagen („Solarboom“) der in den letzten Jahren einen großen Anteil an den im Energiesektor erzielten Emissionsminderungen hat, auf jeden Fall bremsen.

In Mannheim sollten durch die im Klimaschutzaktionsplan vorgesehene „Photovoltaik-Offensive“ (zumindest laut der Zielkurve im Climate-View-Diagramm) im Jahr 2025 schon 350 GWh an Solarstrom erzeugt werden. Tatsächlich waren es offenbar nur knapp 140 GWh. Das Aufholen dieses Rückstands wird bei einer Abschaffung der Einspeisevergütung noch unrealistischer.

Wind- und Solarstromerzeuger sollen Risiken von unzureichendem Netzausbau tragen.

Durch geplante Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes drohen Nachteile für die Betreiber von Wind- und Solarparks. Deren bisher geltender Vorrang beim Netzanschluss soll entfallen, und die Netzbetreiber sollen von ihnen „Baukostenzuschüsse“ für notwendige Netzausbaumaßnahmen fordern können. In neu definierten „kapazitätslimitierten Netzgebieten“ sollen sie in Zukunft bei Redispatch-Maßnahmen der Netzbetreiber keinen Anspruch mehr auf Entschädigung für den abgeregelten Strom haben.

Beim „Redispatch“ wird die Einspeisung von Wind- und Solarstrom von den Netzbetreibern „abgeregelt“ (heruntergefahren) obwohl der Strom auf dem Strommarkt vorab verkauft wurde und auch durchaus gebraucht wird. Aufgrund von fehlender Netzkapazität kann er nur nicht zu den Verbrauchern durchgeleitet werden. Damit die trotzdem Strom bekommen, werden als Ersatz in ihrer Nähe fossile Kraftwerke hochgefahren.

Nach dieser neuen Logik sind es die Erzeuger erneuerbarer Energie, die Netzüberlastungen und Netzausbaubedarf verursachen. Deshalb sollen die auch die dadurch entstehenden Kosten und Risiken tragen. Speziell die dabei drohenden Einnahmeausfälle bei Redispatch-Abregelungen würden die Wirtschaftlichkeit von Wind- und Solarparks und auch deren Finanzierbarkeit durch Bankkredite gefährden.

Bezweckt wird damit bestimmt nicht nur (wie behauptet), dass der Zubau erneuerbarer Stromerzeugung an „systemdienlichen“ Orten stattfindet, sondern wohl auch, dass es insgesamt weniger davon gibt.

Fossile Stromerzeugung geht in die Verlängerung

Um das Stromnetz von wetterbedingten und tages- und jahreszeitlichen Schwankungen der Wind- und Sonnenenergie unabhängig zu machen, sollen in Zukunft „steuerbare Kapazitäten“ vorgehalten werden, die nicht nur für gelieferten Strom bezahlt werden, sondern durch einen „Kapazitätsmechanismus“ schon für die reine Bereitschaft, bei Bedarf kurzfristig Strom liefern zu können.

Bei den geplanten Ausschreibungen für diese (subventionierten) Kapazitäten setzt die Bundesregierung voll auf fossile Gaskraftwerke, die zwar prinzipiell auch „wasserstofffähig“ sein sollen, aber – anders als noch zu Ampel-Zeiten geplant – nicht mehr innerhalb einer definierten Frist auf Wasserstoff-Betrieb umgestellt werden müssen. 12 GW Gesamtleistung hat die EU bisher genehmigt. Die Ausschreibungsbedingungen wurden absichtlich so formuliert (mit Unterstützung von RWE und EnBW!), dass nur Gaskraftwerke in Frage kommen und keine Batteriespeicher, die in vielen Fällen den Zweck auch erfüllen würden.

Die Erdgas-Lobby und die Energiekonzerne, die bisher Großkraftwerke betrieben haben, wird es freuen. Der Bau dieser Gaskraftwerke wird hohe Milliardenbeträge kosten. Diese Investitionen, die nur langsam abgeschrieben werden, bewirken einen „Lock-in“-Effekt, durch den die fossile Stromerzeugung und damit auch eine Abhängigkeit von fossilem Erdgas noch für Jahrzehnte festgeschrieben würde. Ohne gesetzlichen Zwang würden sie u. U. erst dann ab- oder umgestellt, wenn das Erdgas teurer wird als grüner Wasserstoff.

Kürzlichen Pressemeldungen zufolge ist EnBW interessiert, auf dem Gelände des GKM ein derartiges Gaskraftwerk zu bauen. Klimapolitisch wäre das aus den oben genannten Gründen absolut kontraproduktiv. Falls auf dem GKM-Gelände nach Ende der Kohleverstromung noch Strom erzeugt wird, muss diese Erzeugung klimaneutral sein.

Verteuerung fossiler Energie durch Iran-Krieg scheint egal zu sein

Seit Beginn des Kriegs gegen den Iran sind fossile Brennstoffe weltweit knapp und teurer geworden. Eigentlich sollten die Folgen einer Abhängigkeit von fossiler Energie dadurch wieder ins öffentliche Bewusstsein rücken, und auch die Bundesregierung dazu bewegen, ihre Energiepolitik zu korrigieren. Bislang ist davon allerdings nichts zu spüren. Anders als andere Länder, deren Sofortmaßnahmen auch auf Reduzierung des Verbrauchs von Öl und Gas abzielen, beschränkt sich unsere Regierung auf Dämpfung der Benzinpreise (auf Kosten des Staatshaushalts, nicht etwa der Ölkonzerne). Und anstatt von beschleunigtem Umstieg auf erneuerbare Energie, ist in Erklärungen des Bundeskanzlers und aus dem Regierungsumfeld von Verschiebung des Kohleausstiegs und Aufhebung des Fracking-Verbots die Rede.

Es wird Zeit, dass die Klimabewegung wieder stärker wird und dass auch die restliche Zivilgesellschaft für dieses Thema wieder sensibler wird.

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